Der Unternehmer/Freiberufler kann auch für nachträgliche Anschaffungs- oder Herstellungskosten die Sonderabschreibung in Anspruch nehmen, wenn die nachträglichen Anschaffungs- oder Herstellungskosten innerhalb des Begünstigungszeitraums von 5 Jahren anfallen.
Sonderabschreibung: Berechnung bei nachträglichen Anschaffungskosten
Der Unternehmer hat im April 2024 eine Maschine angeschafft, die eine Nutzungsdauer von 10 Jahren hat. Die Anschaffungskosten haben 20.000 EUR betragen. Im Jahr 2027 entstehen nachträgliche Herstellungskosten von 5.000 EUR. Der Unternehmer rechnet wie folgt:
Zeitliche Entwicklung | Abschreibung EUR |
---|---|
Anschaffungskosten . im April 2024 | 20.000 |
Abschreibung in 2024 (zeitanteilig für 9 Monate) Sonderabschreibung 40 % |
1.500 8.000 |
Buchwert am 31.12.2024 Abschreibung in 2025 |
10.500 2.000 |
Buchwert am 31.12.2025 Abschreibung in 2026 |
8.500 2.000 |
Buchwert am 31.12.2026 Nachträgliche Herstellungskosten in 2027 |
6.500 5.000 |
Buchwert | 11.500 |
Sonderabschreibung 5.000 EUR × 40 % = | 2.000 |
Lineare Abschreibung 20.000 EUR + 5.000 EUR = 25.000 EUR × 10 % | 2.500 |
Buchwert am 31.12. 2027 Abschreibung in 2028 |
7.000 2.500 |
Buchwert am 31.12.2029 | 4.500 |
Der Restbuchwert von 4.500 EUR ist auf die verbleibende Nutzungsdauer von 5 Jahren zu verteilen:
4.500 EUR : 5 = | 900 EUR pro Jahr |
Dieser Inhalt ist unter anderem im Haufe Finance Office Premium enthalten. Sie wollen mehr?
Jetzt kostenlos 4 Wochen testen