Für Sonderausgaben wird ein Pauschbetrag i. H. v. 36 EUR im Falle einer Einzelveranlagung und 72 EUR bei einer Zusammenveranlagung gewährt. Voraussetzung ist, dass die tatsächlichen Sonderausgaben diesen Wert nicht übersteigen.[1]

Dieser Inhalt ist unter anderem im Haufe Finance Office Premium enthalten. Sie wollen mehr?


Meistgelesene beiträge