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Einer Pro-forma-Finanzinformation liegt mit dem öffentlichen Angebot von Wertpapieren oder deren Zulassung zum Handel an einem regulierten Markt ein außerordentliches Ereignis zugrunde. Insoweit kann man von einer Sonderbilanz sprechen. Allerdings unterscheidet sie sich von den bisher besprochenen Sonderbilanzen dadurch, dass eine Verknüpfung mit der Buchhaltung nicht vorliegt. Sie verlangt aber eine Konsistenz der Rechnungslegungsmethoden des Emittenten mit den letzten oder nächsten Jahresabschlüssen.[1] Eine Qualifikation als Status ist auch problematisch, da keine Neubewertung des Vermögens erfolgt.

[1] Vgl. Anlage 20 Punkt 2.1 VO EU 2019/980.

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