Die Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge erfolgt, bevor die Verbindlichkeiten im Rahmen der sozialen Sicherheit endgültig feststehen. Überwiesen werden die am fünftletzten Bankarbeitstag durch Schätzung ermittelten Beiträge. Differenzen, die nach erfolgter Lohnabrechnung zum Monatsende zu den tatsächlichen Verbindlichkeiten entstehen, werden im Folgemonat mit der neuen Schätzung verrechnet.
Zum jeweiligen Überweisungstag der Sozialversicherungsbeiträge wird wie folgt gebucht:
Buchung der Sozialversicherungsbeiträge
1. Variante Bruttolohnverbuchung (ohne Abweichungen von der Schätzung):
Konto SKR 03/04 Soll |
Kontenbezeichnung |
Betrag |
Konto SKR 03/04 Haben |
Kontenbezeichnung |
Betrag |
1742/3740 |
Verbindlichkeiten im Rahmen der sozialen Sicherheit |
791,00 |
1200/1800 |
Bank |
791,00 |
Zum Monatsende wird wie folgt gebucht:
Konto SKR 03/04 Soll |
Kontenbezeichnung |
Betrag |
Konto SKR 03/04 Haben |
Kontenbezeichnung |
Betrag |
4110/4120 6010/6020 |
Löhne/Gehälter |
2.000,00 |
1755/3790 |
Lohnverrechnung |
2.386,50 |
4130/6110 |
Gesetzliche soziale Aufwendungen |
386,50 |
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Konto SKR 03/04 Soll |
Kontenbezeichnung |
Betrag |
Konto SKR 03/04 Haben |
Kontenbezeichnung |
Betrag |
1755/3790 |
Lohnverrechnung |
2.386,50 |
1740/3720 |
Verbindlichkeiten aus Lohn und Gehalt |
1.295,50 |
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1741/3730 |
Verbindlichkeiten aus Lohn- und Kirchensteuer |
300,00 |
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1742/3740 |
Verbindlichkeiten im Rahmen der sozialen Sicherheit |
791,00 |
Die Abstimmung des Kontos "Verbindlichkeiten im Rahmen der sozialen Sicherheit" ist durch die vorgezogene Beitragsfälligkeit seit 2006 komplizierter geworden. Da die Zahlung der Beiträge bis zum drittletzten Bankarbeitstag des laufenden Monats erfolgen muss, hat dieses Konto im Idealfall, wenn nur Gehaltsempfänger abgerechnet werden und keine Korrekturen vorliegen, zum Monatsende einen Saldo von 0 EUR. Sofern jedoch Restverbindlichkeiten oder Restforderungen gegenüber den Krankenkassen bestehen, was bei schwankenden Bezügen immer der Fall sein wird, bleiben diese als Restsaldo auf dem Konto 1742/3740 stehen, bis sie dann bei der Überweisung im Folgemonat ausgeglichen werden. Dann liegt jedoch schon wieder die nächste Schätzung vor, sodass dieses Konto nie ausgeglichen ist. Das Konto muss also unterjährig sorgfältig abgestimmt werden.
Buchung der Sozialversicherungsbeiträge (mit Abweichung von der Schätzung)
2. Variante – Buchung über das Konto "Voraussichtliche Beitragsschuld":
Alternativ kann über das Konto "Voraussichtliche Beitragsschuld gegenüber den Sozialversicherungsträgern" gebucht und am Monatsende ausgeglichen werden.
Zum jeweiligen Überweisungstag der Sozialversicherungsbeiträge wird wie folgt gebucht:
Konto SKR 03/04 Soll |
Kontenbezeichnung |
Betrag |
Konto SKR 03/04 Haben |
Kontenbezeichnung |
Betrag |
1759/3759 |
Voraussichtliche Beitragsschuld gegenüber Sozialversicherungsträgern |
750,00 |
1200/1800 |
Bank |
750,00 |
Zum Monatsende wird wie folgt gebucht:
Konto SKR 03/04 Soll |
Kontenbezeichnung |
Betrag |
Konto SKR 03/04 Haben |
Kontenbezeichnung |
Betrag |
4110/4120 6010/6020 |
Löhne/Gehälter |
2.000,00 |
1755/3790 |
Lohnverrechnung |
2.386,50 |
4130/6110 |
Gesetzliche soziale Aufwendungen |
386,50 |
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Konto SKR 03/04 Soll |
Kontenbezeichnung |
Betrag |
Konto SKR 03/04 Haben |
Kontenbezeichnung |
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1755/3790 |
Lohnverrechnung |
2.386,50 |
1740/3720 |
Verbindlichkeiten aus Lohn und Gehalt |
1.295,50 |
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1741/3730 |
Verbindlichkeiten aus Lohn- und Kirchensteuer |
300,00 |
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1742/3740 |
Verbindlichkeiten im Rahmen der sozialen Sicherheit |
791,00 |
1742/3740 |
Verbindlichkeiten im Rahmen der sozialen Sicherheit |
750,00 |
1759/3759 |
Voraussichtliche Beitragsschuld gegenüber Sozialversicherungsträgern |
750,00 |
Das Konto 1759/3759 ist zum Monatsende ausgeglichen, auf dem Konto 1742/3740 steht der Restsaldo als Verbindlichkeit im Haben, bei einer Überzahlung im Soll.
Auch möglich ist es, sich für jede einzelne Krankenkasse ein eigenes Verbindlichkeitskonto einzurichten und dieses monatlich abzustimmen. Hierbei wird jede einzelne Krankenkasse wie ein "Kreditor" behandelt.