Leistung/Zusatzleistung Beschreibung Ergebnis Steuersatz
Einkaufszentren bieten ihren Kunden oft in einem örtlich zusammenhängenden Bereich die Möglichkeit an, Speisen und Getränke unterschiedlicher Unternehmer zu sich zu nehmen. Unmittelbar angrenzend befinden sich Tische und Stühle, die von allen Kunden gleichermaßen genutzt werden können. Das benutzte Geschirr wird von den Kunden in Regale (Regalwagen) zurückgestellt, die von allen Unternehmern genutzt werden (= Food Court).

Speisen, die zum Mitnehmen (also in Verpackungen) abgegeben werden, sind Lieferungen.

Soweit die Speisen und Getränke vor Ort abgegeben werden, handelt es sich um sonstige Leistungen. Die Infrastruktur (= gemeinsames Zurverfügungstellen von Tischen und Stühlen) ist allen Unternehmern des Food Courts zuzurechnen.

7 %

19 %

Tab. 8: Wann bei Food Courts 7 % und wann 19 % Umsatzsteuer berechnet werden muss

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