OFD Frankfurt, Verfügung v. 27.11.2018, S 2142 A - 011 - St 223
Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterungen mit den obersten Finanzbehörden der Länder werden die Vordrucke der Anlage EÜR sowie die Vordrucke für die Sonder- und Ergänzungsrechnungen für Mitunternehmerschaften und die dazugehörigen Anleitungen für das Jahr 2018 bekannt gegeben.
Der amtlich vorgeschriebene Datensatz, der nach § 60 Absatz 4 Satz 1 Einkommensteuer-Durchführungsverordnung in Verbindung mit § 87a Absatz 6 der Abgabenordnung (AO) durch Datenfernübertragung authentifiziert zu übermitteln ist, wird nach § 87b Absatz 2 AO im Internet unter www.elster.de zur Verfügung gestellt. Für die authentifizierte Übermittlung ist ein Zertifikat notwendig. Dieses wird nach Registrierung unter www.elster.de ausgestellt. Der Registrierungsvorgang kann bis zu zwei Wochen in Anspruch nehmen.
Die Anlage AVEÜR sowie bei Mitunternehmerschaften die entsprechenden Anlagen sind notwendiger Bestandteil der Einnahmenüberschussrechnung.
Auf Antrag kann das Finanzamt entsprechend § 150 Absatz 8 der AO in Härtefällen auf die Übermittlung der standardisierten Einnahmenüberschussrechnung nach amtlich vorgeschriebenem Datensatz durch Datenfernübertragung verzichten. Für die Einnahmenüberschussrechnung sind in diesen Fällen Papiervordrucke zur Anlage EÜR zu verwenden.
Die Anlage SZ (Ermittlung der nicht abziehbaren Schuldzinsen) ersetzt ab dem Veranlagungszeitraum 2018 die Anlage SZE und stellt die Ermittlung der nicht abziehbaren Schuldzinsen nach § 4 Absatz 4a EStG unter Berücksichtigung des vom Bundesfinanzhof (Urteil vom 14.3.2018, X R 17/16) aufgestellten Grundsatzes der Begrenzung der kumulierten Überentnahmen auf den kumulierten Entnahmenüberschuss dar (vgl. Randnummer 16 im BMF-Schreiben vom 2.11.2018, BStBl 2018 I S. 1207).
Übersteigen die im Wirtschaftsjahr angefallenen Schuldzinsen, ohne die Berücksichtigung der Schuldzinsen für Darlehen zur Finanzierung von Anschaffungs- oder Herstellungskosten von Wirtschaftsgütern des Anlagevermögens, den Betrag von 2.050 Euro, sind bei Einzelunternehmen die in der Anlage SZ enthaltenen Angaben als notwendiger Bestandteil der Einnahmenüberschussrechnung an die Finanzverwaltung zu übermitteln.
Anlage EÜR 2018
Anleitung zum Vordruck Anlage EÜR 2018
Anlage AVEÜR 2018 (Anlageverzeichnis/Ausweis des Umlaufvermögens zur Anlage EÜR)
Anlage SZ 2018 (Ermittlung der nicht abziehbaren Schuldzinsen)
Anlage ER 2018 (Ergänzungsrechnung bei Personengesellschaften)
Anlage SE 2018 (Sonderrechnung bei Personengesellschaften)
Anlage AVSE 2018 (Anlageverzeichnis/Ausweis des Umlaufvermögens zur Anlage SE)
Anleitung zu den Anlagen ER, SE, AVSE zur Einnahmenüberschussrechnung bei Personengesellschaften
Normenkette
EStDV § 60 Abs. 4