Vordrucke für die Anlage EÜR wurden bekannt gegeben

Die Finanzverwaltung hat die Vordrucke der Anlage EÜR sowie die Vordrucke für die Sonder- und Ergänzungsrechnungen für Mitunternehmerschaften und die dazugehörigen Anleitungen für das Jahr 2024 bekannt gegeben.

Anlage EÜR 2024

Die Anlage EÜR ist nach amtlich vorgeschriebenem Datensatz authentifiziert an das Finanzamt zu übermitteln. Eine Ausnahme gilt nur in Härtefällen. Für das Jahr 2024 hat die Finanzverwaltung nun die entsprechendenen Vordrucke bekannt gegeben.

Anlagen übermitteln

Die Finanzverwaltung weist darauf hin, dass die Anlage AVEÜR sowie bei Mitunternehmerschaften die entsprechenden Anlagen notwendiger Bestandteil der Einnahmenüberschussrechnung sind. Einzelunternehmen müssen in der Anlage SZ Angaben machen, wenn die Schuldzinsen (ohne die Berücksichtigung der Schuldzinsen für Darlehen zur Finanzierung von Anschaffungs- oder Herstellungskosten von Wirtschaftsgütern des Anlagevermögens) 2.050 EUR übersteigen.

In der Anlage LuF erfolgen Angaben zu den Richtbeträgen für Weinbaubetriebe und pauschale Betriebsausgaben für Holznutzungen nach § 51 EStDV.

Körperschaften übermitteln auf der Anlage EÜR (ggf. neben der Anlage AVEÜR und/oder Anlage LuF) die Betriebseinnahmen und -ausgaben bis zu Zeile 75. Weitere Angaben zur Ermittlung der Einkünfte werden auf der Anlage GK zur Körperschaftsteuererklärung vorgenommen.

BMF, Schreiben v. 2.9.2024, IV C 6 - S 2142/23/10001 :010


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