Änderung des AEAO infolge des Postrechtsmodernisierungsgesetzes

Die gesetzliche Bekanntgabefiktion wird ab 1.1.2025 von drei auf vier Tage verlängert. Zudem dürfen die rechts- und steuerberatenden Berufe ab sofort nur noch über das System ELSTER bzw. die Schnittstelle ERiC mit der Finanzverwaltung kommunizieren. Der AEAO wurde entsprechend angepasst.

AEAO zu § 87a und § 122 geändert

Die Änderungen bei der gesetzlichen Bekanntgabefiktion sind auf alle Verwaltungsakte anzuwenden, die nach dem 31.12.2024 zur Post gegeben, elektronisch übermittelt oder elektronisch zum Abruf bereitgestellt werden.

Außerdem wurde durch das JStG 2024 § 87a Abs. 1 AO um eine Zugangsbeschränkung für Übermittlung elektronischer Nachrichten und Dokumenten an Finanzbehörden ergänzt. Die rechts- und steuerberatenden Berufe dürfen nur noch über das System ELSTER bzw. die Schnittstelle ERiC mit der Finanzverwaltung kommunizieren. Die besonderen elektronischen Anwalts- und Steuerberaterpostfächer (beA bzw. beSt), deren Nutzung in gerichtlichen Verfahren verpflichtend ist, wird grundsätzlich ausgeschlossen.

Die Finanzverwaltung hat den AEAO entsprechend geändert. Die Änderungen betreffen den AEAO zu § 87a und § 122.

BMF, Schreiben v. 10.12.2024, IV D 1 - S 0062/24/10003 :001


Schlagworte zum Thema:  Abgabenordnung