Doppelbesteuerungsabkommen mit der Republik Belarus ausgesetzt

Die Bundesregierung hat der Republik Belarus am 30.12.2024 notifiziert, dass das Abkommen vom 30.9.2005 zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen mit Wirkung zum 1.1.2025 wird.

Die Republik Belarus hatte einzelne Vorschriften des DBA bereits zum 1.6.2024 ausgesetzt. Einer Aufforderung der Bundesregierung, diese Teilaussetzung des Abkommens rückgängig zu machen, ist die Republik Belarus nicht nachgekommen. Hierin sieht die Bundesregierung einen wesentlichen Bruch des Abkommens im Sinne der Wiener Vertragsrechtskonvention.

Aufhebung der Aussetzung möglich

Sollte die Republik Belarus die Teilaussetzung rückgängig machen, wird die Bundesregierung prüfen, ob die nun erfolgte Aussetzung des Abkommens aufgehoben werden kann.

BMF, Mitteilung v. 1.1.2025