Mit dem Jahressteuergesetz 2022 v. 16.12.2022 (BGBl 2022 I S. 2294) wurde die Homeoffice-Pauschale auf 6 EUR pro Tag angehoben. Außerdem wurde sie dauerhaft entfristet und der maximale Abzugsbetrag von 600 EUR auf 1.260 EUR pro Jahr erhöht (s. Kapitel Rückblick Tz. 1.10).

Die Homeoffice-Pauschale wird in die Werbungskostenpauschale eingerechnet und nicht zusätzlich gewährt. Nicht von der Homeoffice-Pauschale abgegolten sind Aufwendungen für Arbeitsmittel.

 
Hinweis

Die Änderungen in § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6b und Nr. 6c EStG sind erstmals für nach dem 31.12.2022 in der häuslichen Wohnung ausgeübte Tätigkeiten anzuwenden (§ 52 Abs. 6 Satz 12 EStG).

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