Durchsuchungen bei Banken stellen eigentlich ein normales Tagesgeschäft für die Steuerfahndung dar. Es galt immer schon die allgemeine Regel, dass das Bankgeheimnis im Steuerstrafverfahren keine Geltung mehr hat, weil dann die Kreditinstitute zur Auskunft verpflichtet sind.
Dieser Inhalt ist unter anderem im Haufe Finance Office Premium enthalten. Sie wollen mehr?
Jetzt kostenlos 4 Wochen testen