Überblick

Durchsuchungen bei Banken stellen eigentlich ein normales Tagesgeschäft für die Steuerfahndung dar. Es galt immer schon die allgemeine Regel, dass das Bankgeheimnis im Steuerstrafverfahren keine Geltung mehr hat, weil dann die Kreditinstitute zur Auskunft verpflichtet sind.

 
Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung

Die Auskunftspflicht der Kreditinstitute ergibt sich im Besteuerungsverfahren aus § 93 AO und im Strafverfahren aus § 103 AO.

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