Vergütungen, die Arbeitnehmer in der Privatwirtschaft zur Erstattung von Reisekosten[1] von ihrem Arbeitgeber erhalten, sind insoweit steuerfrei, als keine höheren Beträge erstattet werden, als der Arbeitnehmer ansonsten als Werbungskosten hätte ansetzen dürfen.[2]

[1]

S. Reisekosten.

[2] R 16 LStR.

Dieser Inhalt ist unter anderem im Haufe Finance Office Premium enthalten. Sie wollen mehr?


Meistgelesene beiträge