Der Freibetrag von 840 EUR ist sozialversicherungsfrei. Er kann daher auch i. V. m. einem Minijob berücksichtigt werden. Damit können für eine ehrenamtliche Minijob-Tätigkeit bis zu 590 EUR (1/12 von 840 EUR = 70 EUR + 520 EUR) im Monat steuer- und sozialversicherungsfrei ausgezahlt werden.

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