Steuerstundungsmodelle sind so konzipiert, dass sie in den ersten Jahren ihres Bestehens, meist in der Rechtsform einer Personengesellschaft, wie z. B. eine GmbH & Co. KG, durch Sonderabschreibungen, Bildung von steuerfreien Rücklagen, z. B. § 7g EStG, oder durch andere gewinnmindernde Maßnahmen, z. B. im Rahmen von selbst geschaffenen immateriellen Wirtschaftsgütern, Erwerb von Umlaufvermögen bei Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 EStG Verluste erzielen, die auf die Gesellschafter verteilt werden und in der Folge deren Steuerlast mindern. Dabei ist es unerheblich, ob sich diese Verluste im Rahmen der Ermittlung des zu versteuernden Einkommens oder lediglich im Rahmen eines (negativen) Progressionsvorbehalts auswirken.[1]

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