Praxis-Beispiel

Pkw-Lieferung unter Inzahlungnahme eines Gebrauchtwagens

Ein Kraftfahrzeughändler liefert an einen Kunden einen Neuwagen, dessen Verkaufspreis 40.000 zzgl. 7.600 EUR Mehrwertsteuer beträgt. Er nimmt den Gebrauchtwagen des Kunden zum gemeinen Wert von 11.900 EUR in Zahlung. Der Kunde leistet zudem eine Barzahlung von 35.700 EUR.

Bei diesem Tausch mit Baraufgabe beträgt die Bemessungsgrundlage für die Lieferung des Neuwagens:

 
Gemeiner Wert des Gebrauchtwagens 11.900 EUR
+ erhaltene Baraufgabe + 35.700 EUR
Summe= = 47.600 EUR
./. 19 % Umsatzsteuer ./. 7.600 EUR
Bemessungsgrundlage = 40.000 EUR

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