Für Verrechnungspreiszwecke sollte die CUP-Methode grundsätzlich vorrangig Anwendung finden, wenn zuverlässige Vergleichsdaten vorliegen. Da die Vergleichbarkeitsanforderungen bei der CUP-Methode jedoch sehr hoch und im Fall der C-Gruppe auch einzigartige und werthaltige immaterielle Vermögenswerte vorhanden sind, ist die CUP-Methode möglicherweise nicht führend anwendbar, da sich gegebenenfalls nur eine begrenzte Anzahl ausreichend vergleichbarer Lizenzverträge zwischen unabhängigen Parteien für die vorliegenden konzerninternen Lizenzverträge finden lassen. Als praktikable Alternative kann in dieser Fallstudie die Restgewinnaufteilungsmethode als die am besten geeignete Verrechnungspreismethode angewendet werden, da sowohl die C SE als auch die lokalen Vertriebsgesellschaften in verschiedenen Ländern mit zur Schaffung, Erhaltung und Nutzung einzigartiger und werthaltiger immaterieller Vermögenswerte beitragen.

In der praktischen Anwendung der Restgewinnaufteilungsmethode werden zwei Funktionskategorien für die jeweils betrachtete Legaleinheit definiert und separat vergütet:

  1. Routinefunktionen
  2. Nichtroutinefunktionen

Die Routinefunktionen umfassen Tätigkeiten wie die Fertigung, den Vertrieb oder die Verwaltung usw. Sie könnten vergleichsweise einfach substituiert, d. h. an externe Dritte ausgelagert werden. Die marktübliche Vergütung für solche Routinefunktionen kann in der Regel durch Benchmarking-Studien ermittelt werden.

Hingegen beinhalten Nichtroutinefunktionen in der Regel Marketing, Markenmanagement, F&E sowie die strategische Unternehmensführung, die ein Unternehmen von seinen Wettbewerbern abgrenzen und die Grundlage für nachhaltige Wettbewerbsvorteile auf den jeweiligen Märkten bilden. Daher kann der Residualgewinn des Konzerns diesen Funktionen zugeordnet werden, nach einer angemessenen Vergütung der Beiträge der Routinefunktionen des Konzerns.

Die Nichtroutinefunktionen und die damit verbundenen Aktivitäten können weiter unterteilt werden in globale Nichtroutinefunktionen, die von der C SE ausgeführt werden und lokale Nichtroutinefunktionen, wie sie von den Vertriebsgesellschaften ausgeübt werden.

Bei der Vergütung der Routinefunktionen und der Aufteilung des Residualgewinns auf die C SE und ihre lokalen Tochtergesellschaften wird davon ausgegangen, dass sich der Wert der Routine- und Nichtroutinefunktionen vollständig in den zugrunde liegenden Aufwandsarten und korrespondierenden Beträgen widerspiegelt, die in der Gewinn- und Verlustrechnung der Gesellschaften ausgewiesen werden. Die entsprechenden Aufwendungen und Investitionen in die Routine- und Nichtroutinefunktionen weisen in der C-Gruppe im Zeitablauf ein recht stabiles Muster auf. Aus Vereinfachungs- und Praktikabilitätsgründen wird daher angenommen, dass (a) die aktuellen Aufwendungen für verschiedene Funktionen im Laufe des Jahres ein hinreichend zuverlässiges Bild des Wertes der betrachteten Funktionen vermitteln und (b) die Nutzungsdauer aller relevanten immateriellen Vermögenswerte, die sich im Besitz der jeweiligen Parteien befinden, ungefähr gleich ist. Das heißt, dass diese Aufwendungen nicht aktiviert und im Laufe der Zeit abgeschrieben werden müssen, um den Umfang und den Wert der Beiträge zu verschiedenen Arten von Routine- und Nichtroutinefunktionen zu bestimmen. Mit anderen Worten: Die Ist-Kosten spiegeln in diesem Fall die Aufwendungen für die Entwicklung der immateriellen Vermögenswerte in guter Näherung wider. Darüber hinaus wird davon ausgegangen, dass (c) die Bedeutung (Gewichtung) der Beiträge für alle Arten von Nichtroutinefunktionen gleich ist. Daher wird der verbleibende Gewinn der C-Gruppe auf die Legaleinheiten nach dem Verhältnis ihrer Aufwendungen für Nichtroutinefunktionen aufgeteilt.

Die Art der Vergütung ist jedoch je nach Art der Nichtroutinefunktionen unterschiedlich. Globale Nichtroutinefunktionen auf Ebene der C SE werden über Lizenzgebühren und basierend auf dem Nettoaußenumsatz der Vertriebsgesellschaften vergütet. Die Vergütung für die Durchführung lokaler Routine- und Nichtroutinefunktionen im Bereich der Produktion erfolgt dagegen durch einen Gewinnaufschlag, der in den Preisen der Waren und Dienstleistungen enthalten ist, welche die regionalen Auftragsfertiger an die lokalen Vertriebsgesellschaften liefern bzw. erbringen. Die Vergütung der Nichtroutinefunktionen der lokalen Vertriebsgesellschaften der C-Gruppe wird über den Verkaufspreis an ihre Drittkunden bestimmt, d. h. über deren sogenannte lokale Geschäftschance.

Die Ableitung der Lizenzsätze in der C-Gruppe folgt der unten beschriebenen Vorgehensweise. In einem ersten Schritt werden die Einzelposten ("Linien") der internen Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) und die entsprechend ausgewiesenen Kosten entweder als "Routine" oder "Nichtroutine" kategorisiert. Gemäß dem Verrechnungspreissystem der C-Gruppe erhalten die Routinekosten einen Aufschlag von 5 %, was sich im Laufe der Zeit und im Einklang mit verschiedenen Literaturquellen und Benchmarking-Studie...

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