Im Rahmen einer Business-getriebenen Reorganisation hat die V AG vor einigen Jahren ein umfangreiches Funktions- und Risikoportfolio der Bereiche Supply Chain, Logistik und Einkauf aus Deutschland in ein benachbartes EU-Land verlagert. In der V AG ist man von der steuerlichen Angemessenheit der Intercompany-Transaktion und der fremdüblichen Umsetzung der gewählten Organisationsstruktur sowie des entsprechenden Steuerungsmodells zwar überzeugt. Es ist den Verantwortlichen der V AG allerdings auch klar, dass Intercompany-Transaktionen dieser Art im Rahmen von Betriebsprüfungen in den beteiligten Ländern intensiv hinterfragt werden. Um dem vorzugreifen, wählt die Steuerabteilung der V AG bewusst ein proaktives Vorgehen: Mit den Finanzverwaltungen der beteiligten Länder soll ein Joint Audit initiiert werden.

Zwei Ziele sind für die Steuerabteilung und das Top-Management der V AG bei dieser strategischen Entscheidung ausschlaggebend. Erstens soll durch eine kooperative und umfassende Sachverhaltsermittlung, an welcher der Steuerpflichtige in beiden Ländern aktiv und intensiv beteiligt ist, zu einem möglichst frühen Zeitpunkt Rechtssicherheit für die V AG hinsichtlich der Beständigkeit und der etablierten Rahmenbedingungen der umgesetzten Transaktion aus Sicht der beteiligten Finanzverwaltungen erlangt werden, im Sinne einer Prüfung von "Sachverhalt und Angemessenheit". Zweitens soll darüber hinaus die nachgelagerte Durchführung eines Verständigungsverfahrens oder auch nationaler Klageverfahren vor den jeweiligen Finanzgerichten vermieden werden.

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