Derzeit besteht die OECD aus den folgenden 38 Mitgliedstaaten:
Gründungs-Mitgliedstaaten: Österreich, Belgien, Kanada, Dänemark, Frankreich, Deutschland, Griechenland, Island, Irland, Italien, Luxemburg, Holland, Norwegen, Portugal, Spanien, Schweden, Schweiz, Türkei, Großbritannien, USA
Weitere Mitgliedstaaten (Beitrittsjahr): Japan (1964), Finnland (1969), Australien (1971), Neuseeland (1973), Mexiko (1994), Tschechien (1995), Ungarn (1996), Polen (1996), Süd-Korea (1996), Slowakei (2000), Chile (2010), Slowenien (2010), Israel (2010), Estland (2010), Lettland (2016), Litauen (2018), Kolumbien (2020), Costa Rica (2021)
Das letzte Land, das der OECD beigetreten ist, war Costa Rica im Jahr 2021. Am 25. Januar 2022 hat der Rat der OECD beschlossen, Beitrittsgespräche mit weiteren sechs Ländern – Argentinien, Brasilien, Bulgarien, Kroatien, Peru und Rumänien – aufzunehmen. Die Europäische Kommission nimmt an der OECD-Arbeit teil. Die OECD-Mitgliedstaaten sind sicherlich wirtschaftlich sehr bedeutsame Staaten. Im Vergleich zu der Anzahl der UN-Mitgliedstaaten ist die OECD jedoch klar unterlegen und kommt in letzter Zeit auch immer stärker durch die BRICS-Staaten unter Druck, die versuchen, ihre Interessen mithilfe ihrer stark wachsenden Wirtschaftsmacht durchzusetzen.
Die folgende Übersicht fasst die in der Praxis häufig verwendeten Veröffentlichungen der OECD zusammen:
Titel |
Erläuterung |
OECD-Verrechnungspreisleitlinien für multinationale Unternehmen und Steuerverwaltungen 2010 (OECD Guidelines 2010 – OECD-GL) v. 22.7.2010 |
Verrechnungspreisleitlinien sind international anerkannte Grundlage für die Beurteilung grenzüberschreitender Transaktionen innerhalb von Unternehmen. |
OECD-Grundsätze zur Betriebsstätten-Besteuerung v. 22.7.2010 |
Grundsätze zur Anwendung des Fremdvergleichsgrundsatzes auf die grenzüberschreitende Aufteilung der Einkünfte zwischen einer Betriebsstätte und dem Unternehmen, zu dem sie gehört (sogenannte Authorised OECD Approach – AOA). |
OECD-Musterabkommen zur Vermeidung von Doppelbesteuerung 2010 v. 22.7.2010 |
Diese Richtlinien und Standards für die grenzüberschreitende Besteuerung gelten weltweit als Basis für zwischenstaatliche Doppelbesteuerungsabkommen. |
OECD-Bericht Adressing Base Erosion and Profit Shifting v. 12.2.2013 |
Bericht zur Sicherstellung der angemessenen Besteuerung multinationaler Unternehmen und Darstellung von Schwächen des internationalen Steuerrechts. |
OECD-Verrechnungspreisleitlinien Änderung von Kap. IV E. zu Safe Harbours v. 16.5.2013 |
Durch sogenannte Safe-Harbour-Rules wird Steuerpflichtigen ermöglicht, Verrechnungspreise nach einem vereinfachten Regelwerk zu ermitteln, die von der Finanzverwaltung ohne weitere Prüfung anerkannt werden. |
OECD, Action Plan on Base Erosion and Profit Shifting, 19.7.2013, OECD Publishing |
Darstellung der 15 Maßnahmen gegen BEPS inkl. Zeitplan. |
OECD-Musterabkommen zur Vermeidung von Doppelbesteuerung 2014 v. 20.8.2014 |
Diese Richtlinien und Standards für die grenzüberschreitende Besteuerung gelten weltweit als Basis für zwischenstaatliche Doppelbesteuerungsabkommen. |
"OECD/G20 Base Erosion and Profit Shifting Project: Actions 1-15: 2015 Final Reports" v. 5.10.2015 |
Finale Fassung der 15 Maßnahmen gegen BEPS. |
OECD-Bericht "BEPS guidance on Country-by-Country reporting and country-specific information on implementation" v. 5.12.2016 |
Wesentliche Details der innerstaatlichen Rechtsrahmen zum CbC-Reporting und Leitlinien zur Umsetzung der länderbezogenen Berichterstattung |
OECD-Verrechnungspreisleitlinien für multinationale Unternehmen und Steuerverwaltungen 2017 (OECD Guidelines 2017 – OECD-GL) v. 10.7.2017 |
Verrechnungspreisleitlinien sind international anerkannte Grundlage für die Beurteilung grenzüberschreitender Transaktionen innerhalb von Unternehmen. |
OECD-Musterabkommen zur Vermeidung von Doppelbesteuerung 2017 v. 18.12.2017 |
Diese Richtlinien und Standards für die grenzüberschreitende Besteuerung gelten weltweit als Basis für zwischenstaatliche Doppelbesteuerungsabkommen. |
OECD-Zwischenbericht "Tax Challenges Arising from Digitalisation – Interim Report 2018, OECD/G20 Base Erosion and Profit Shifting Project, Inclusive Framework on BEPS" v. 16.3.2018 |
Der Zwischenbericht des "OECD/G20 Inclusive Framework (IF) on BEPS" ist eine Folgemaßnahme zum BEPS-Aktionspunkt 1 zur Bewältigung der steuerlichen Herausforderungen der digitalen Wirtschaft. Im Zwischenbericht werden die grundlegende Richtung und Herangehensweise des IF zur Besteuerung der digitalen Wirtschaft bis 2020 dargelegt. |
OECD-Bericht "Additional Guidance on the Attribution of Profits to a Permanent Establishment under BEPS Action 7" v. 22.3.2018 |
Zusätzliche Leitlinien für die Zuordnung von Gewinnen an Betriebsstätten entsprechend dem BEPS-Aktionspunkt 7. |
OECD-Bericht "New guidance on the application of the approach to hard-to-value intangibles (HTVI) and the transactional profit split method under BEPS Actions 8–10" v. 21.6.2018 |
Leitfaden zur Behandlung von schwer zu bewertenden immateriellen W... |