Autoren: Jörg Hanken, Isabel Ruhmer-Krell, Ron Dorward
5.1.6.1 Hintergrund
"BEPS" ist die Abkürzung, die die OECD und die G20 für "Base Erosion and Profit Shifting" gewählt haben. Hierbei geht es um die Bekämpfung von zu niedrigen Steuerbemessungsgrundlagen sowie um die Verhinderung von Gewinnverlagerungen internationaler Konzerne. Die BEPS-Diskussion entstand vor dem Hintergrund der Finanz- und Schuldenkrise und der Frage, ob Unternehmen verglichen mit der wirtschaftlichen Aktivität in einem Land hinreichende Steuerzahlungen leisten. Besonders bekannt wurden im Rahmen der medialen Debatte die Geschäftsmodelle und Konzernstrukturen einzelner Unternehmen (z. B. Google, Starbucks, Amazon). Der BEPS-Bericht der OECD kommt zum Ergebnis, dass neben der Notwendigkeit einer erhöhten Transparenz für die Finanzverwaltungen im Hinblick auf die effektiven Steuersätze von international tätigen Konzernen u. a. folgende Schwerpunktthemen ("Key Pressure Areas") von der OECD bearbeitet werden sollen:
- Hybrid Mismatch Arrangements (Gestaltungen zur aggressiven Steuerplanung mithilfe von hybriden Instrumenten und Rechtsträgern) und Steuerarbitrage
- Anwendung von Abkommensprinzipien auf Gewinne, die mittels digitaler Güter und Dienstleistungen erwirtschaftet werden (E-Commerce)
- Steuerliche Beurteilung von konzerninterner Fremdfinanzierung, (Eigen-)Versicherungsleistungen und anderen Finanzierungstransaktionen
- Verrechnungspreise, insbesondere in Bezug auf die Verlagerung von Risiken und immateriellen Wirtschaftsgütern, die künstliche Trennung/Zuordnung von Wirtschaftsgütern zu Konzerngesellschaften und Transaktionen, die zwischen fremden Dritten kaum auftreten
- Wirksamkeit von Missbrauchsverhinderungsmaßnahmen, insbesondere GAAR- und CFC-Regeln, Gesellschafterfremdfinanzierung und Regeln gegen "Treaty-Shopping"
- Verfügbarkeit von schädlichen präferenziellen Steuerregimen
Im Anschluss forderten die Finanzminister der G20 die OECD auf, einen Aktionsplan zu erstellen, um die oben genannten BEPS-Themen koordiniert und umfassend zu bearbeiten. Dieser Plan ist dann bereits fünf Monate nach Veröffentlichung des BEPS-Berichts erschienen und umfasst insgesamt 15 Maßnahmen gegen BEPS:
"Dieser Aktionsplan sollte den Staaten insbesondere nationale und internationale Instrumente bieten, die die Besteuerungsrechte stärker an der wirtschaftlichen Tätigkeit ausrichten. Entsprechend den Forderungen im BEPS-Bericht werden im Aktionsplan (a) Maßnahmen zur Bekämpfung von BEPS aufgezeigt, (b) Fristen für die Umsetzung dieser Aktionen gesetzt und (c) die zur Umsetzung dieser Maßnahmen erforderlichen Ressourcen und Methoden aufgezeigt."
5.1.6.2 Übersicht über BEPS-Berichte und deren Einschätzung
Noch nie in ihrer Geschichte hat die OECD in einem so kurzen Zeitraum zwischen Februar 2013 und Oktober 2015 so viele praxisrelevante Themen so intensiv bearbeitet und es geschafft, am 5. Oktober 2015 zu jedem der 15 Aktionspunkte finale Berichte zu veröffentlichen. Nach eigenen Angaben hat die OECD insgesamt 23 Diskussionsentwürfe vorgestellt und mehr als 12.000 Seiten an Kommentaren aus der Öffentlichkeit erhalten und verarbeitet. Am 5. Oktober 2015 hat die OECD außerdem nochmals die Relevanz und Notwendigkeit des BEPS-Projekts unterstrichen, da OECD-eigene Analysen davon ausgehen, dass jährlich ca. 4–10 % der globalen Körperschaftsteuer-Einnahmen durch BEPS-Aktivitäten von Unternehmen entfallen (dies entspräche ca. 100 bis 240 Mrd. USD). Auch die G20-Finanzminister haben in einer Sitzung am 8. Oktober 2015 in Lima ihre volle Unterstützung und Zustimmung zu der BEPS-Initiative ausgesprochen. Folgende Gründe nennt die OECD für die o. g. Steuermindereinnahmen:
- Aggressive Steuerplanung einiger multinationaler Unternehmen
- Wechselwirkung zwischen nationalen Steuerregeln
- Mangel an Transparenz und Koordinierung zwischen den Steuerverwaltungen
- begrenzte Vollzugsmittel in den einzelnen Staaten
- schädliche Steuerpraktiken
Die nachfolgende Übersicht veranschaulicht, für welche OECD BEPS-Aktionspunkte finale Berichte im Jahr 2015 veröffentlicht wurden und in welchen Kapiteln dieses Buchs sie verarbeitet worden sind:
BEPS-Aktionspunkt |
Buch-Kapitel |
1: Digitale Wirtschaft |
Teil B, Kapitel 5.1.7, Kapitel 14.1 Betriebsstätten |
7: Betriebsstätten |
Teil B, Kapitel 14.1 Betriebsstätten |
8–10: Fremdvergleichsgrundsatz |
Teil B, Kapitel 6 Fremdvergleichsgrundsatz |
8–10: Funktions- und Risikoanalyse/Wertschöpfungsbeitragsanalyse/Substanz |
Teil B, Kapitel 9 F&R-Analyse |
8–10: Zollwerte |
Teil B, Kapitel 14.3 Umsatzsteuer/Zoll |
8–10: Standortvorteile |
Teil B, Kapitel 6 Fremdvergleichsgrundsatz |
8–10: Rohstoffgeschäfte |
Teil B, Kapitel 11.1.1 |
8–10: Assembled Workforce |
Teil B, Ka... |