Die bisher vorgestellten Konzepte verursachten wenig zusätzlichen Aufwand. Wenn man von den Kosten der unvermeidlichen, aber einmaligen Einrichtung der Internen Leistungsverrechnung absieht, dann kommen die nötigen Zahlen automatisiert aus der Kostenrechnung. Allerdings ist die Akzeptanz der auf Kosten basierten Verrechnungspreise bei vielen Leistungsabnehmern gering. Die Kosten werden grundsätzlich als zu hoch empfunden. Der Vergleich mit Leistungen und Preisen externer Lieferanten wird gesucht. Marktpreise sollen als Benchmark für die Shared-Servicecenter herangezogen werden.
18.1 Marktpreise
In der Literatur wird oft beschrieben, dass Marktpreise die Interessen der Firma wie auch der beteiligten Center zum Ausgleich bringen. Aufgrund der Marktpreise sollen sich interne Lieferanten und Kunden freiwillig so verhalten, dass der maximal mögliche Gewinn der Unternehmung erreicht wird.
18.1.1 Idealisierte Annahmen für Marktpreise
Die idealtypischen Bedingungen, die vorliegen müssten, damit Marktpreise als interne Verrechnungspreise für ein Zwischenprodukt/eine Dienstleistung effizient wirken, sind jedoch völlig realitätsfremd. Sie lauten kurz gefasst:
- Beteiligte interne Abteilungen haben (unbeschränkten) Zugang zum Markt
- Der externe Markt erlaubt unbeschränkten Absatz oder Zukauf der Leistung
- Der Verrechnungspreis wird schwankenden Marktpreisen auf dem externen Markt angepasst. Ausnahme sind kurzfristige Kampfpreise auf dem externen Markt.
- Die externe und interne Leistung sind äquivalent bei einheitlichem Marktpreis
- Alle internen Verbundvorteile (-nachteile) sind als Korrektur zum Marktpreis im Verrechnungspreis rechnerisch abgebildet. Nicht rechnerisch abbildbare Verbundeffekte gibt es nicht.
Unter diesen Bedingungen würde ein ›Interner Verrechnungspreis = Marktpreis‹ den Konzerngewinn maximieren. Auf rechnerische Beispiele wird verzichtet, denn die fünf Bedingungen werden in der Praxis wohl fast nie erfüllt. Daher besteht die begründete Befürchtung, dass auch der Marktpreis das optimale Konzernergebnis nicht sicherstellen kann. Zumindest nicht unter den obigen Annahmen.
Andererseits ist die Situation bei anderen Controlling-Instrumenten nicht grundlegend anders. Auch hier liegen benötigte, idealtypische Bedingungen nur selten vor. Trotzdem lässt sich meist eine gute Näherung an die Vorgaben erzeugen. Die Instrumente sind hinreichend arbeitsfähig und bringen gute Ergebnisse. Vielleicht ist dies bei Marktpreisen als Verrechnungspreisansatz ebenso möglich. Dann führen Marktpreise vielleicht doch zu einem Ergebnis, das dem möglichen Optimum nahekommt. Darum werden im Folgenden die optimalen Voraussetzungen/Bedingungen im Hinblick auf mögliche Lösungsansätze bzw. K.O.-Kriterien untersucht.
18.1.2 Der Marktpreis – eine ›natürliche‹ Lösung?
Nicht alle Bedingen sind vom Unternehmen beeinflussbar. Ob den internen Abteilungen Zugang zum Markt eingeräumt wird, kann die Geschäftsführung entscheiden (Kriterium 1). Ob sie es tun sollte oder nicht, werden wir noch diskutieren. Der Absatz bzw. Zukauf der Leistung wird nur auf wenigen Märkten unbeschränkt möglich sein (Kriterium 2), aber die typischen Mengen, die dabei unterjährig über den externen Markt zu bewegen wären, stellen wohl kein Problem dar. Das gilt zumindest so lange, wie keine radikalen Änderungen der Absatzmenge angedacht werden. Anpassungen an schwankende Marktpreise lassen sich ebenfalls noch gut umsetzen (Kriterium 3). Drei von fünf Voraussetzungen stellen in der Praxis darum meist kein Problem dar. Die letzten beiden Kriterien werden wir uns in diesem und dem nächsten Kapitel genauer ansehen.
Das vierte Kriterium ›Äquivalenz von interner und externer Leistung‹ setzt voraus, dass die Leistung überhaupt am Markt verfügbar ist. Die Frage, ob ein einheitlicher Marktpreis gegeben ist, stellt sich vielfach nicht. So sind z. B. in Entwicklungskooperationen Zwischen- und Endprodukte nur zwischen den Partnern erhältlich. In anderen Fällen sollen Leistungen, oft in Verbindung mit technischem Know-how (vgl. Teil B, Kapitel 9 und Kapitel 11.5.4), aufgrund strategischer Überlegungen nicht angeboten werden oder nicht zugekauft werden müssen.
Teilweise besteht ein Angebotsmonopol. Gerade für staatliche Einrichtungen lassen sich zahlreiche Beispiele finden, aber auch für Firmen kann das zutreffen. ›Abwasser‹ wäre dafür ein Beispiel. Wegen der Standortgebundenheit der Leistung gibt es nur einen Anbieter. Das Wasser muss vor der Einleitung in die öffentliche Kanalisation geklärt werden. Monopole zeichnen sich aber durch erhebliche Preisspielräume zulasten der Nachfrager aus. Das ist keine firmenintern erwünschte Situation. Erst durch eine Ausschreibung kommen neue Anbieter hinzu. Damit würde jedoch die Leistung nicht mehr selbst erstellt und auch kein interner Verrechnungspreis benötigt. Unser Problem würde damit nicht gelöst, sondern umgangen und schafft womöglich neue Probleme. Im Folgenden schließen wir solche und ähnliche Beispiele aus unseren Überlegungen aus. Wir betrachten im Folgenden nur noch Preise, d...