Die Beachtung und Kontrolle der Bestimmungen über den Export oder Import von Waren oder Dienstleistungen obliegt in der Regel fachübergreifend den Zollbehörden.

Für die Erteilung der erforderlichen Sammel- oder Genehmigungen und Sanktionen sind häufig Fachbehörden zuständig, wie z. B.

  • das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) für die Exportkontrolle nach dem Außenwirtschaftsgesetz ( Rüstungsgüter),
  • das Luftfahrtbundesamt für Fragen des Luftverkehrssicherheitsgesetzes,
  • die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) für Genehmigungen beim Import von artengeschütztem Holz nach dem HolzSiG oder bei der Einfuhr von Obst und Gemüse (verschiedene EG-Verordnungen).

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