Trinkgeld ist eine

  • dem dienstleistenden Arbeitnehmer vom Kunden oder Gast gewährte zusätzliche Vergütung;
  • freiwillige und persönliche Zuwendung, in Form eines Geldgeschenks, an den Bedachten als besondere Honorierung für eine Dienstleistung, die über das vereinbarte Entgelt hinaus gezahlt wird.[1]

Das Trinkgeld und die damit "belohnte" Dienstleistung kommt dem Arbeitnehmer unmittelbar zugute. Der Trinkgeldempfänger steht faktisch in einer doppelten Leistungsbeziehung und erhält entsprechend dazu auch doppeltes Entgelt, nämlich einerseits das vereinbarte Arbeitsentgelt seines Arbeitgebers und andererseits das freiwillige Trinkgeld des Kunden.

Dieser Inhalt ist unter anderem im Haufe Finance Office Premium enthalten. Sie wollen mehr?


Meistgelesene beiträge