Die Auflösung einer Kapitalgesellschaft kann entweder auf einem Gesellschafterbeschluss beruhen oder aus zwingenden Gründen, die im öffentlichen Interesse liegen, erfolgen: Freiwillig durch entsprechenden Auflösungsbeschluss und gesetzlich zwingend aufgrund insolvenzrechtlicher Gründe. Die Auflösung selbst ist mehrstufig. Nach Entstehen des gesetzlichen oder freiwilligen Auflösungsgrundes beginnt das Liquidationsverfahren. Im Mittelpunkt steht nun die Verpflichtung, die laufenden Geschäfte zu beenden, die Forderungen einzuziehen, das übrige Vermögen in Geld umzusetzen und die Gläubiger zu befriedigen. Ist das Vermögen der scheidenden Gesellschaft verteilt, ist die Gesellschaft aus dem Handelsregister zu löschen.

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