Hinzu kommen objektive Merkmale. So dient Anlagevermögen dem Gebrauch, Umlaufvermögen dem Verbrauch. Die Veräußerung, Verarbeitung oder der Verbrauch der Wirtschaftsgüter des Umlaufvermögens ist häufig eigentlicher Unternehmenszweck, wie z. B. der Verkauf von Waren durch einen Supermarkt. Das Umlaufvermögen trägt zur Erzielung der betrieblichen Umsätze bei. Umlaufvermögen gehört regelmäßig nur kurzzeitig zum Betriebsvermögen. Ein Wirtschaftsgut dient bereits dann dem Betrieb auf Dauer, wenn es längerfristig im Betrieb genutzt wird, und gehört damit regelmäßig zum Anlagevermögen.[1]

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