BMF, Schreiben v. 31.7.2000, IV D 1 - S 7234 - 7/00
Nach dem Ergebnis der Erörterung mit den obersten Finanzbehörden der Länder sind die folgenden tierärztlichen Leistungen mit dem normalen Steuersatz gemäß § 12 Abs. 1 UStG belastet:
- Trächtigkeitsuntersuchungen bei Zuchttieren
- Maßnahmen der Unfruchtbarkeitsbekämpfung
- Kaiserschnitt
- Geburtshilfe
Der ermäßigte Steuersatz nach § 12 Abs. 2 Nr. 4 UStG kommt nicht zur Anwendung, weil die genannten Maßnahmen nicht unmittelbar der Tierzucht dienen.
Normenkette
Dieser Inhalt ist unter anderem im Haufe Finance Office Premium enthalten. Sie wollen mehr?
Jetzt kostenlos 4 Wochen testen