Grundsätzlich sind die Mehrwertsteuererklärungen und die damit verbundenen Zahlungen vierteljährlich einzureichen bzw. zu leisten. Wenn ein Unternehmen bestimmte Voraussetzungen erfüllt, ist die Erklärung monatlich abzugeben und die Zahlung monatlich vorzunehmen. Die gleiche Frist gilt, wenn der Unternehmer einen entsprechenden Antrag eingereicht hat. Kleinunternehmen können die Erklärungen jährlich abgeben.

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