MwSt-Erklärungen können elektronisch übermittelt werden. Die Regelung zur Abgabe von MwSt.-Erklärungen auf elektronischem Wege ist in der Verordnung des Finanzministers vom 11.9.2006 über den logischen Aufbau von Erklärungen und Anträgen, die Art ihrer Versendung und die Arten der elektronischen Signatur, mit denen sie versehen sein sollten (Gesetzblatt Nr. 168, Pos. 1197, mit späteren Änderungen) enthalten. Diese Verordnung (samt Änderungen) sowie die Informationen zur Abgabe von elektronischen Erklärungen sind auf der Internetseite des Finanzministeriums (www.mf.gov.pl) unter "E-Steuern" zu finden.

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