Ein nicht in der EU ansässiger Unternehmer muss für MwSt-Zwecke einen Fiskalvertreter in Rumänien bestellen, wenn er in Rumänien Gegenstände liefert oder Dienstleistungen erbringt, die der rumänischen MwSt unterliegen, sofern der Steuerpflichtige nicht der Empfänger der Gegenstände oder Dienstleistungen ist. Auch ein nicht in der EU ansässiger Unternehmer ist verpflichtet, einen Fiskalvertreter für MwSt-Zwecke in Rumänien zu bestellen, falls er innergemeinschaftliche Erwerbe und Lieferungen von Gegenständen in Rumänien tätigt. Bei dem Fiskalvertreter kann es sich um einen in Rumänien ansässigen und für MwSt-Zwecke registrierten Steuerpflichtigen handeln.

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