OFD Nürnberg, Verfügung v. 30.1.2004, S 7000 - 13/St 43
Anlagen: |
Übersicht über die Änderungen des Umsatzsteuerrechts (Anlage 1) |
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Beispiele für eine Rechnung bzw. Kleinbetragsrechnung nach den neuen Vorschriften des § 14 UStG (Anlage 2) |
Das Steueränderungsgesetz 2003 vom 15.12.2003, BGBl 2003 I S. 2645 (StÄndG 2003) und das Haushaltsbegleitgesetz 2004 vom 29.12.2003, BGBl 2003 I S. 3076 (HBegIG 2004) enthalten wesentliche Änderungen des Umsatzsteuerrechts.
Sie waren erforderlich zur
- Umsetzung der 2. Vereinfachungsrichtlinie (Richtlinie 95/7/EWG des Rates vom 10.4.1995) zur Einführung einer Steuerlagerregelung bei der Umsatzsteuer,
- Umsetzung der Richtlinie 2001/115/EG (Rechnungsrichtlinie), die die umsatzsteuerlichen Anforderungen an die Rechnungsstellung regelt,
- Anpassung an das Gemeinschaftsrecht und die Rechtsprechung des Bundesfinanzhofes, Sicherung des Steueraufkommens sowie
- Rechtsbereinigung und redaktionellen Klarstellung.
Die angefügte Übersicht führt die einzelnen Änderungen zusammen mit Folgeänderungen auf und fasst den Inhalt der Regelung kurz zusammen. Soweit BMF-Schreiben mit weiteren Ausführungen zu erwarten sind bzw. bereits ergangen sind, wird bei den einzelnen Änderungen darauf hingewiesen.
Die beigefügte Übersicht dient einer ersten Orientierung. Sobald die angekündigten BMF-Schreiben ergangen sind, wird ein Leitfaden erstellt, der dann insbesondere auch für die Steuerpflichtigen bereit liegen soll.
Die Übersicht ist im Internet unter www.steuer.bayern.de/umsatzsteuer für die Steuerpflichtigen abrufbar.
Anlage 1
OFD Nürnberg
Steueränderungsgesetz 2003 |
Haushaltsbegleitgesetz 2004 |
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Übersicht über die Änderungen im Umsatzsteuerrecht |
Grundlagen:
Steueränderungsgesetz 2003 vom 15.12.2003, BGBl 2003 I S. 2645 (StÄndG 2003) Haushaltsbegleitgesetz 2004 vom 29.12.2003, BGBl 2003 I S. 3076, mit Berichtigung vom 13.1.2004, BGBl 2004 I S. 69 (HBegIG 2004)
Inkrafttreten:
Inkrafttreten der Rechtsänderungen: |
1.1.2004, soweit nichts anderes aufgeführt |
Inhaltsverzeichnis:
- Einfuhrbegriff, § 1 Abs. 1 Nr. 4 UStG
- Inlandbegriff, § 1 Abs. 2 Satz 1 UStG
- Dienstleistungskommission, § 3 Abs. 11 UStG
- Umsatzsteuerlager, § 4 Nr. 4a UStG
- Steuerbefreiung für einer Einfuhr vorangegangenen Lieferung, § 4 Nr. 4b UStG
- Änderung der Steuerbefreiung für ärztliche Leistungen, § 4 Nr. 14 Satz 1 und Satz 4 Buchst. b UStG
- Änderung der Steuerbefreiung für den Betrieb von Krankenhäusern und anderen Einrichtungen, § 4 Nr. 1 – 6 UStG
- Aufhebung der Steuerbefreiung für Forschungstätigkeit der Hochschulen, § 4 Nr. 21a UStG
- Option im notariellen Vertrag, § 9 Abs. 3 Satz 2 UStG
- Änderungen bei der Anwendung des ermäßigten Steuersatzes, § 12 Abs. 2 Nr. 7b UStG, Nr. 46, 49, 51 und 52 der Anlage 2
- Erweiterung der Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers, § 13b Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 und 4 und Abs. 2 UStG
- Haftung bei Abtretung, Verpfändung und Pfändung von Forderungen, § 13c UStG
- Haftung bei Änderung der Bemessungsgrundlage, § 13d UStG
- Vorschriften über die Rechnungsstellung, §§ 14, 14a und 14b UStG, §§ 31 bis 34 UStDV
- Unrichtiger oder unberechtigter Steuerausweis, § 14c UStG
- Vorsteuerabzug – Besitz einer Rechnung i.S.d. §§ 14, 14a UStG als Voraussetzung, § 15 Abs. 1 Nr. 1 UStG
- Vorsteuerabzug aus Reisekosten, Aufhebung des § 15 Abs. 1a Nr. 2 UStG (alt)
- Vorsteuerabzug bei gemischt genutzten Fahrzeugen, Aufhebung des § 15 Abs. 1b UStG (alt)
- Vorsteueraufteilung, § 15 Abs. 4 Nr. 3 UStG
- Rückwirkung der Vorsteuerberichtigung nach § 15a UStG, § 27 Abs. 8 UStG
- Abgabe von Voranmeldungen auf elektronischem Wege, § 18 Abs. 1 Satz 1 UStG
- Haftung für schuldhaft nicht abgeführte Steuer, § 25d Abs. 1 Satz 1 und Abs. 2 UStG
- Änderung des FVG – Zuständigkeitswechsel für Auskunftsersuchen, § 5 Abs. 1 Nr. 9d FVG
Sonstige Änderungen:
Gesetz |
Inhalt der Änderung |
Fundstelle |
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Einfuhrbegriff |
Neuformulierung des Einfuhrbegriffs, § 1 Abs. 1 Nr. 4 UStG: |
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§ 1 Abs. 1 Nr. 4 UStG |
Einfuhrtatbestand erfüllt, wenn Drittlandsgegenstand in das Inland verbracht wird und dieser Vorgang hier steuerbar ist, d.h. im Regelfall EUSt-Schuld entsteht. |
StÄndG 2003 |
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Z.B. keine Einfuhr im umsatzsteuerlichen Sinne, wenn sich Drittlandsware in einem zollrechtlichen Versandverfahren befindet. |
Art. 5 Nr. 2a |
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Folgeänderungen in: § 11 Abs. 3 Nr. 1, § 15 Abs. 1 Nr. 2, § 21 Abs. 2a, 3 und 4 Satz 5 UStG |
BMG für die Einfuhr, § 11 Abs. 3 Nr. 1 UStG: Redaktionelle Anpassung an Einfuhrbegriff in § 1 Abs. 1 Nr. 4 UStG: Hinzurechnung der im Ausland für den eingeführten Gegenstand geschuldeten Beträge an Einfuhra... |