BMF, Schreiben v. 16.5.2001, IV C 1 - S - 2056 - 10/01, BStBl I 2001, 346
Bezug: BMF-Schreiben vom 26.4.2001, IV C 1 – S 2056 – 6/01
1 Anlage
Nach dem Ergebnis der Erörterung mit den obersten Finanzbehörden der Länder übersende ich das abgestimmte Muster des Freistellungsauftrags für Kapitalerträge, die nach dem 31.12.2001 zufließen.
Der amtlich vorgeschriebene Vordruck darf von dem Muster nach Inhalt und Reihenfolge nicht abweichen. Der Freistellungsauftrag kann maschinell lesbar gestaltet werden. Dem Kunden kann eine Durchschrift oder Zweitausfertigung seines Auftrags zur Verfügung gestellt werden.
Bei Freistellungsaufträgen, die das bisherige Freistellungsvolumen von 3.100 DM bzw. 6.200 DM (bei Zusammenveranlagung) voll ausschöpfen, kann bis zur Erteilung eines neuen Freistellungsauftrags der Freistellungsauftrag ab 1.1.2002 in Höhe von 1.601 Euro bzw. 3.202 Euro (bei Zusammenveranlagung) zugrunde gelegt werden.
Bei der Umrechnung von Freistellungsaufträgen, die das bisherige Freistellungsvolumen nicht voll ausschöpfen, ist nicht zu beanstanden, wenn eine Glättung auf den nächst höheren Euro-Betrag vorgenommen wird.
Dieses Schreiben wird im Bundessteuerblatt Teil I veröffentlicht.
Anlage: Muster – Freistellungsauftrag für Kapitalerträge –
(Gilt nicht für Betriebseinnahmen und Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung)
|
|
|
(Name, abweichender Geburtsname, Vorname, Geburtsdatum des Gläubigers der Kapitalerträge) |
|
(Straße, Hausnummer) |
|
|
|
(ggf. Name, abweichender Geburtsname, Vorname, Geburtsdatum des Ehegatten) |
|
(Postleitzahl, Ort) |
|
|
|
|
|
(Datum) |
An |
|
|
|
(z.B. Kreditinstitut/Bausparkasse/Lebensversicherungsunternehmen/Bundes-/Landesschuldenverwaltung) |
|
|
|
(Straße, Hausnummer) |
|
(Postleitzahl, Ort) |
Hiermit erteile ich/erteilen wir Ihnen den Auftrag, meine/unsere bei Ihrem Institut anfallenden Zinseinnahmen vom Steuerabzug freizustellen und/oder bei Dividenden und ähnlichen Kapitalerträgen die Erstattung von Kapitalertragsteuer und die Vergütung von Körperschaftsteuer beim Bundesamt für Finanzen zu beantragen, und zwar
|
|
|
|
|
bis zu einem Betrag von ……………. Euro (bei Verteilung des Freibetrags auf mehrere Kreditinstitute). |
|
|
|
|
|
bis zur Höhe des für mich/uns geltenden Sparer-Freibetrags und Werbungskosten-Pauschbetrags von insgesamt 1.601 Euro/3.202 Euro. |
|
|
Dieser Auftrag gilt ab dem …………………
|
|
|
|
|
so lange, bis Sie einen anderen Auftrag von mir/uns erhalten. |
|
|
|
|
|
bis zum …………………… |
|
|
|
Die in dem Auftrag enthaltenen Daten werden dem Bundesamt für Finanzen (BfF) übermittelt. Sie dürfen zur Durchführung eines Verwaltungsverfahrens oder eines gerichtlichen Verfahrens in Steuersachen oder eines Strafverfahrens wegen einer Steuerstraftat oder eines Bußgeldverfahrens wegen einer Steuerordnungswidrigkeit verwendet sowie vom BfF den Sozialleistungsträgern übermittelt werden, soweit dies zur Überprüfung des bei der Sozialleistung zu berücksichtigenden Einkommens oder Vermögens erforderlich ist (§ 45d EStG).
Ich versichere/Wir versichern, dass mein/unser Freistellungsauftrag zusammen mit Freistellungsaufträgen an andere Kreditinstitute, Bausparkassen, das Bundesamt für Finanzen usw. den für mich/uns geltenden Höchstbetrag von insgesamt 1.601 Euro/3.202 Euro nicht übersteigt. Ich versichere/Wir versichern außerdem, dass ich/wir mit allen für das Kalenderjahr erteilten Freistellungsaufträgen für keine höheren Kapitalerträge als insgesamt 1.601 Euro/3.202 Euro im Kalenderjahr die Freistellung oder Erstattung von Kapitalertragsteuer in Anspruch nehme(n).
Die mit dem Freistellungsauftrag angeforderten Daten werden auf Grund von § 36b Abs. 1, § 44a Abs. 2, § 44b Abs. 1 und § 45d Abs. 1 EStG erhoben.
|
|
|
(Unterschrift) |
|
(ggf. Unterschrift Ehegatte, gesetzliche(r) Vertreter) |
Zutreffendes bitte ankreuzen
Der Höchstbetrag von 3.202 Euro gilt nur bei Ehegatten, bei denen die Voraussetzungen einer Zusammenveranlagung im Sinne des § 26 Abs. 1 Satz 1 EStG vorliegen. Der Freistellungsauftrag ist z.B. nach Auflösung der Ehe oder bei dauerndem Getrenntleben zu ändern.
Normenkette
EStG § 44a Abs. 2
Fundstellen
BStBl I, 2001, 346