Statt des Umweltbonus gewährt der Bund gemäß der Richtlinie in der Fassung vom 21.10.2020 eine Innovationsprämie für Fahrzeuge, die nach dem 3.6.2020 und bis zum 31.12.2021 erstmalig zugelassen werden. Bei Gewährung der Innovationsprämie wird der Bundesanteil am Umweltbonus verdoppelt, während der Herstelleranteil unverändert bleibt.

Die Weiterführung der Innovationsprämie war zuletzt ungewiss. Die Ampel-Koalition hat im Koalitionsvertrag ausgeführt, sie werde "die Innovationsprämie zur Unterstützung der Anschaffung elektrischer Pkw unverändert nach der bisherigen Regelung bis zum 31.12.2022 fortführen". Ab dem 1.1.2023 soll die Förderung grundsätzlich neu ausgestaltet werden.

Unter Berücksichtigung der Innovationsprämie ergibt sich folgende Förderung:

 
  BAFA-Listenpreis (netto) für das Basismodell von max. 40.000 EUR BAFA-Listenpreis (netto) über 40.000 EUR (bis 65.000 EUR)
  Elektro- oder Brennstoffzellenfahrzeug Aufladbares Hybridelektrofahrzeug Elektro- oder Brennstoffzellenfahrzeug Aufladbares Hybridelektrofahrzeug
Innovationsprämie 6.000 4.500 5.000 3.750
Herstelleranteil Umweltbonus 3.000 2.250 2.500 1.875
Summe 9.000 6.750 7.500 5.625

Die praktische Umsetzung der Förderung erfolgt in 2 Stufen:

  • Rabattgewährung i. H. d. Herstelleranteils am Umweltbonus (entspricht dem Bundesanteil am Umweltbonus) durch den Hersteller beim Kauf eines geförderten Fahrzeugs.Eine Voraussetzung für die Förderung ist, dass aus der Kauf-Rechnung das Basismodell und der Herstelleranteil am Umweltbonus eindeutig hervorgehen müssen.
  • Auszahlung des Bundesanteils am Umweltbonus bzw. der Innovationsprämie durch das BAFA an den Käufer nach Antragstellung (in elektronischer Form über die Homepage des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle).
 
Hinweis

Die Förderung umfasst auch "junge "Gebrauchtfahrzeuge

Hier werden zur Verdeutlichung der buchhalterischen Behandlung beispielhaft die Fördermöglichkeiten für Neuwagen dargestellt. Förderfähig ist darüber hinaus grundsätzlich auch der Erwerb eines Elektrofahrzeugs i. S. d. Förderrichtlinie bei der zweiten Zulassung im Inland. Zu den Voraussetzungen wird auf die Förderrichtlinie verwiesen.

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