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Nr. | Frage/Sachverhalt | ja | nein | unklar / Gründe |
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1 | Sind alle relevanten Gesetze/ Normen/ Verordnungen, die das Unternehmen zu erfüllen hat, bekannt und benannt? Zum Beispiel: REACH, WEEE, RoHS, KrWG, ChemVerbotsV, Gewässerschutzverordnung, Gefahrgutverordnung, Immissionsschutzverordnung, … Als Norm: Wurde eine klare Entscheidung von der GF herbeigeführt, ob z.B. ISO 14001 angewendet werden soll?[1] |
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2 | Sind die in Frage kommenden Gesetze und Normen bewertet und firmenspezifisch verfeinert? Festzulegen ist also: Was ist für die Organisation wichtig und muss in firmenspezifischen Verfahren umgesetzt werden? Zum Beispiel: Nutzung von Gefahrstoffen, Gewässerschutz, Gefahrgut, REACH, Sind entsprechende Umweltziele formuliert?[2] |
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3 | Sind die Verfahren eindeutig den entsprechenden Abteilungen/ Mitarbeitern zugeordnet? Sind, falls erforderlich, Arbeitsplatzbeschreibungen angepasst? | |||
4 | Sind, falls erforderlich, Beauftragte etc. benannt? Zum Beispiel: Gewässerschutzbeauftragter, Umweltschutzbeauftragter, … Sind erforderliche Hinweise im Unternehmen angebracht? Zum Beispiel: Hinweis auf Sperrzonen, Abfalltrennung, Verhalten im Notfall (Unfall mit Chemikalien), …[3] |
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5 | Sind klare Zuständigkeiten für Umweltfragen festgelegt? Sind dafür Ansprechpartner für Mitarbeiter (Hierarchie) definiert?[4] |
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6 | Sind alle Führungskräfte und Mitarbeiter mit Verantwortung für spezifische Umweltschutzmaßnahmen entsprechend geschult? Sind alle Mitarbeiter über Umweltschutz informiert? |
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7 | Ist festgelegt, wer Umweltschutzmaßnahmen im Unternehmen wie kontrolliert und an wen berichtet? Ist eine Eskalationsmöglichkeit für den Notfall (Unfall, massive Abwasserverunreinigung) eingerichtet? |
Ähnlich wie bei Beauftragten verlangen bestimmte Gesetze und Normen das Vorhandensein von bestimmten Hinweisen. Die unten aufgeführten Beispiele sind nicht vollständig. Die gesamte Liste ergibt sich aus den anzuwendenden Gesetzen und Normen.
Bestimmte Arbeitsplätze (z. B. mit Röntgengeräten) müssen speziellen Sicherheitsanforderungen genügen. Die Frage nach der Sicherheit von Arbeitsplätzen geht aber nicht nur in diese Richtung sondern jeder Arbeitsplatz muss "sicher" sein. Berufsgenossenschaften stehen hier mit Rat und Tat zur Verfügung.
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