Kommentar

Mahlzeiten, die arbeitstäglich unentgeltlich oder verbilligt an Arbeitnehmer abgegeben werden, sind mit dem anteiligen amtlichen Sachbezugswert zu bewerten. Dasselbe gilt für Mahlzeiten zur üblichen Beköstigung anlässlich oder während einer Auswärtstätigkeit oder im Rahmen einer doppelten Haushaltsführung. Die Sachbezugswerte für Mahlzeiten, die ab Kalenderjahr 2006 gewährt werden, betragen einheitlich bei allen Arbeitnehmern

  • für ein Mittag- oder Abendessen 2,64 EUR,
  • für ein Frühstück 1,48 EUR.
 

Link zur Verwaltungsanweisung

BMF-Schreiben vom 28.12.2005, IV C 5 – S 2334 – 113/05

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