Im Rahmen des Bewertungsprozesses steigt man meist tief in die inhaltliche Gestaltung der Planung und Verbesserungen ein. In diesem Kontext kommen immer wieder neue Fragen auf, die auch für die Bewertung von Interesse sind. Der Geschäftsführer hat u. a. folgende Punkte angesprochen, die grundlegend geklärt werden sollten:

  • Soll noch in größerem Umfang investiert werden oder sollen die Entscheidungen soweit es geht dem neuen Inhaber überlassen werden?
  • Wie wirkt sich das auf Produktivität, Verkaufsmengen und Ergebnisse bis zum Verkauf aus?
  • Wie soll in Sachen Produktentwicklung vorgegangen werden?
  • Gibt es stille Reserven und wie soll mit diesen verfahren werden?
  • Gibt es nicht aufgedeckte Lasten und wie soll hiermit verfahren werden?
  • Werden nur die Vermögens- und Gewinngrößen berücksichtigt, die zum betrieblichen Erfolg beitragen (evtl. außerordentliche Positionen müssten herausgerechnet werden, ebenso nicht benötigtes Vermögen)?
  • Soll die tatsächliche oder eine evtl. fiktive bzw. empfohlene steuerliche Last angesetzt werden (Hinweis: zahlreiche Empfehlungen gehen häufig von 35 % Steuern aus)? Wie lässt sich für die Ansätze argumentieren?
 
Praxis-Tipp

3-5 Jahre vor Wunschtermin mit der Planung beginnen

Je früher Sie mit der ersten Berechnung des Unternehmenswerts beginnen, desto eher haben Sie einen Orientierungswert für einen möglichen Verkaufspreis und desto mehr Spielräume und Zeit haben Sie, sich mit Verbesserungen und einer Erhöhung des Verkaufspreises zu befassen. Faustregel: Beginnen Sie möglichst 3-5 Jahre vor dem geplanten Verkauf mit einer ersten Berechnung und kümmern Sie sich dann systematisch um Verbesserungen. Das führt auch dazu, dass Sie während der Umsetzungsdauer oft höhere Gewinne und damit eigene Einkommen erreichen können. Dokumentieren Sie unbedingt, was Sie getan haben und auch, ob es erfolgreich war. Mit diesen Argumenten sind Sie gut vorbereitet für die eigentlichen Verkaufsverhandlungen.

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