Selbst in einem so überschaubaren Modell, wie es das QUATTRO darstellt, sind die Folgen von Änderungen der Ausgangsdaten gar nicht so einfach nachvollziehbar. Daher sollen im Folgenden nochmals die wichtigsten Auswirkungen der angenommenen Änderungen dargestellt werden:
4.1 Auswirkungen der Änderung der Sollkosten
Zunächst wirken sich geänderte Leistungsdaten in einer Änderung der Sollkosten auf den betreffenden Kostenstellen, aber auch auf allen jenen sekundären Kostenstellen aus, deren Leistungen von den betreffenden Kostenstellen in Anspruch genommen werden. Wenn sich die Istkosten nicht mit den Leistungsdaten ändern, werden die ursprünglich ausgewiesenen Abweichungen angepasst. Dies gilt sowohl für die primären als auch für die sekundären Kostenstellen. Damit ändern sich auch die Istkostensätze, die zur Leistungsbewertung für die Fertigungsaufträge verwendet werden. Beim Zugang zur Nachkalkulation kann es zu Verschiebungen, nicht jedoch zu einer Änderung der insgesamt verrechneten Kosten kommen.
4.2 Auswirkungen der Änderung der Istkosten
Eine Änderung der Istkosten bewirkt zunächst neben den veränderten Eingangsdaten auf den betreffenden Kostenstellen auch eine Veränderung der Abgrenzungssalden in der Werkauftragsabrechnung (s. Abb. 17).
Abb. 17: Abgrenzungsaufträge der Werk-(Innen-)auftragsabrechnung nach Änderung der Istkosten
Als nächste Änderung (s. Abb. 18) ist auf die erheblich gestiegenen Verbrauchsabweichungen hinzuweisen, die sich natürlich auch in einer Erhöhung der Abweichungen sekundärer Stellen niederschlagen.
Abb. 18: Nachweis der Abweichungsnachverteilung nach der Änderung der Istkosten
Eine Prüfung der Ergebnisse in der Verrechnungskontrolle zeigt eine gegenüber der Ausgangslage um 8.854 EUR erhöhte Verrechnungssumme in Abb. 19.
Abb. 19: Nachweis der verrechneten Kosten laut Verrechnungskontrolle nach der Änderung der Istkoste
Zu Spalte Verrechnung alt: |
vgl. Abb. 9 – Verrechnungskontrolle. |
Zu Spalte Verrechnung neu: |
vgl. Excel-Tabelle QUATTRO nach Änderung der Personalkosten. |
Diese Erhöhung stimmt genau mit der angenommenen Personalkostenerhöhung um 10 % überein, was durch eine Gegenüberstellung derselben aus Abb. 6 und Abb. 16 leicht nachweisbar ist. Eine wichtige Zielsetzung der Kostenstellenrechnung, nämlich die Istkosten möglichst verursachungsgerecht den einzelnen Fertigungsaufträgen zu verrechnen, ist damit erreicht.