Besonders gefragt ist die Arbeit der Kostenrechnung, wenn die einzelnen Pläne fertig sind und zum Gesamtplan zusammengefügt werden müssen. Die Ergebnisse der Planung lassen sich unterschiedlich aufbereiten und müssen an die einzelnen Empfänger angepasst sein. So erhält die Finanzbuchhaltung die Kostenarten, um daraus die Plan-GuV und im weiteren Verlauf die Planbilanz zu erstellen. Die Kostenstellenplanung mündet in den Plan-BAB und wird die Grundlage für die Arbeit der Kostenstellenleiter. Alle Ergebnisse münden in die Plankalkulation für die einzelnen Produkte.

1.2.1 Kostenarten für die Finanzbuchhaltung

Wenn die Planung hundert Prozent der Unternehmensaktivitäten umfasst, können die meisten Kostenarten und die Erlöse direkt durch die Addition der entsprechenden Plandaten aus den Einzelplänen ermittelt werden. Nur einzelne Daten werden nicht direkt geplant, sondern müssen errechnet werden. Das gilt z. B. für die Abschreibungen, die sich aus den Werten des bisherigen Anlagevermögens und den Werten für die geplanten Investitionen zusammensetzen.

 

Brennofen im Plan

Der Glashersteller beabsichtigt, im Juli des Planjahres einen neuen Brennofen in Betrieb zu nehmen. Im Investitionsplan stehen dafür 25.000 EUR bereit. Die Nutzungsdauer beträgt 10 Jahre. Neben der Abschreibung für bereits bestehende Maschinen fallen also zusätzliche Kosten an. Für das Planjahr ergibt sich die folgende Rechnung.

25.000 EUR für 120 Monate = 208,33 EUR Abschreibung pro Monat. Für die Zeit ab Juli ergibt sich ein Jahreswert von 1.250,00 EUR.

Liegen die Kostenarten im Plan fest und sind auch alle Erlöse geplant, kann die Gewinn- und Verlustrechnung für den Planungszeitraum aufgestellt werden. Das geschieht in der Regel in der Finanzbuchhaltung. Damit steht dann das Planergebnis des Unternehmens fest. Vor allem die Banken, aber auch die Gesellschafter sind an einer Planbilanz interessiert. Nur daraus können sie wichtige Informationen über die Entwicklung der Vermögensgegenstände entnehmen.

Für die Planbilanz müssen weitere qualitative Planungsinhalte an die Finanzbuchhaltung übermittelt werden. Dazu gehören u. a. der Investitionsplan, der Finanzplan und die Planung der Entwicklung der Warenbestände. Auch Angaben über das Zahlungsverhalten der Kunden und das eigene Zahlungsverhalten gegenüber den Lieferanten sind notwendig, um Forderungen und Verbindlichkeiten zu ermitteln. Es ist sinnvoll, diese Inhalte mit den quantitativen Plandaten in den Fachabteilungen zu erheben.

1.2.2 Kostenstellenplanung

Aus einer vernünftig aufgebauten Planung können die für die kommende Periode erwarteten Kosten in den einzelnen Kostenstellen sehr schnell entnommen werden. Viele Kostenarten einer Kostenstelle werden entsprechend den vorhandenen Strukturen von den Stellenverantwortlichen geplant. Bestimmte Kostenarten, die abhängig sind von nichtmonetären Planparametern, werden aus anderen Planinhalten ermittelt:

  • So werden die Planpersonalkosten einer Stelle aus den dort geplanten Mitarbeitern errechnet. Zur Anzahl der Personen kommen die Gehälter, die üblichen Nebenkosten und geplante Veränderungen (z. B. Lohn- und Gehaltssteigerungen). Der Kostenstelleninhaber plant nur die Personen, die Kosten dazu werden in der Kostenrechnung aus dem Personalplan entnommen.
  • Auf vielen Kostenstellen werden auch Abschreibungen verrechnet. Diese ermitteln sich im Plan aus den vorhandenen Anlagegütern, wobei die Informationen aus der Anlagenbuchhaltung kommen. Hinzu kommen die Abschreibungsbeträge, die sich aus den geplanten Investitionen ergeben. Bei der Verdichtung der Einzelpläne in den Gesamtplan, also bei der Aufstellung der Kostenstellenplanung, müssen in der Kostenrechnung diese Daten zusammengeführt werden.
  • Weitere Kostenarten wie z. B. die Energiekosten werden in der Planungsphase zunächst in Verbrauchseinheiten geplant. Diese werden mit Preisen aus dem Beschaffungsplan bewertet und gehen so in die Kostenstellenplanung ein.

Ähnlich erfolgt auch die Planung der Kosten, die aus den Umlagen auf die einzelnen Kostenstellen verteilt werden. Geplant werden dabei die Einheiten, die im Laufe des Planjahres verbraucht werden sollen bzw. die als Verteilungsmaßstab dienen. Beispiele dafür sind die Anzahl Quadratmeter einer Verwaltungskostenstelle im Bürogebäude oder die Anzahl der benötigten Kilometer für Dienstreisen, über die eine Verteilung der Fuhrparkkosten erfolgt. Die Bewertung der Schlüsselgrößen mit den umzulegenden Kosten kann erst im Gesamtplan mit Hilfe des Plan-BAB erfolgen.

 

Über Parameter informieren, Verteilung prüfen

Da eine Vielzahl von Kosten einer Kostenstelle bei der Planung über Parameter vorhergesagt wird, ist es wichtig, dass die Verantwortlichen diese Parameter und deren Einfluss auf die Verteilung kennen. Das setzt voraus, dass auch bei der Ist-Abrechnung der Stellen die Art und Weise der Verteilung offen gelegt wird. Nur so hat der Planende eine Chance, die Auswirkungen seiner Planung rechtzeitig zu erkennen.

Der Planungsprozess ist eine der wenigen Möglichkeiten, bei denen eine Überprüfung der bisherigen Verteilungen sinnvoll erfol...

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