Der Unternehmenswert lässt sich in der Beispieldatei mit 2 Alternativen berechnen. Die eine Möglichkeit bezieht die ewige Rente mit ein, die zweite Möglichkeit wird ohne diese Position berechnet. Der Wert mit ewiger Rente ist regelmäßig höher als der Wert ohne ewige Rente.
Die Planungen für die Jahresergebnisse können nicht in der Excel-Lösung erarbeitet, sondern müssen separat erstellt und dann in die entsprechenden Felder eingetragen werden (s. folgenden Abschnitt).
Ausgangsdaten planen
Im Tabellenblatt Cashflow müssen zunächst für bis zu 8 Jahre die Basisdaten wie z. B. geplanter Gewinn, Ab- und Zuschreibungen, Zinsen oder Veränderung des Working-Capitals eingegeben werden. Im Beispiel ist zu sehen, dass das Ausgangsjahr 2023 in Zelle E5 eingegeben wurde. Das bedeutet, dass von da an 2 Jahre zurück- und 5 Jahre in die Zukunft gerechnet wird (bis 20xx; s. Abb. 1).
Abb. 1 Eingabemaske für Ausgangsdaten
Es können weniger Jahre eingeben werden, wobei allerdings sichergestellt werden muss, dass in Spalte J (20xx) immer Zahlen stehen. Hintergrund ist, dass der Cashflow des letzten Jahres als Basis für die Berechnung des Unternehmenswertes in jedem Fall benötigt wird, egal ob mit oder ohne ewige Rente gerechnet wird.
Dabei gilt: Erhöhungen des Working-Capitals werden mit negativen Vorzeichen eingegeben, weil z. B. Bestandserhöhungen Kapital binden und dem Unternehmen für andere Zwecke wie Investitionen nicht mehr zur Verfügung stehen. Bei Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen ist es umgekehrt. Der Unternehmenswert kann mit dem operativen oder freien Cashflow berechnet werden. Wenn mit dem freien Cashflow gerechnet werden soll, müssen die Investitionen mitberücksichtigt werden, wie es in Abbildung 1 dargestellt. Ggf. muss noch eingegeben werden, ob und in welchem Umfang mit Steuerersparnissen wegen Fremdfinanzierung (Kredite schmälern den steuerpflichtigen Gewinn) abgezogen werden müssen.
Unternehmenspreisberechnung mit ewiger Rente
Beim Einsatz des DCV zur Unternehmenswertberechnung wird meist mit der sogenannten ewigen Rente gerechnet. Denn bei der Unternehmenswertberechnung geht man in der Regel davon aus, dass das Unternehmen – zumindest theoretisch – unendlich lange weiter existieren und erfolgreich am Markt aktiv sein wird (Going Concern oder Fortführungsprinzip). Dieser Sachverhalt wird mit der ewigen Rente ausgedrückt.
In der Praxis werden meist 5 bis 10 Jahre detailliert geplant (s. a. Abb. 1). Und zum Schluss wird noch eine ewige Rente angesetzt (s. Abb. 2). Aus Vereinfachungsgründen wird zur Berechnung häufig der Cashflow des letzten Planjahres verwendet, mit einem Wachstumsfaktor versehen (z. B. das durchschnittliche Gewinnwachstum der letzten 5 Jahre), und mit dem Zinssatz zur Kapitalwertberechnung abgezinst. Am Ende ergibt sich dann der abgezinste Unternehmenswert.
Abb. 2. Unternehmenswertberechnung mit ewiger Rente
Abbildung 2 zeigt, dass der freie Cashflow des letzten Jahres mit dem um den Wachstumsfaktor verringerten Kapitalkostensatz berechnet wird. Als Unternehmenswert erhält man im Beispiel rund 2,14 Mio. EUR. Ggf. muss dieser Betrag noch um 2 Positionen korrigiert werden. Addiert wird ein eventueller Marktwert des nicht mehr benötigten Vermögens. Abgezogen wird die Summe des verzinslichen Fremdkapitals sowie ggf. bestehende Gesellschafterdarlehen.
Die Formel für die Berechnung des Unternehmenswertes mit ewiger Rente lautet:
Unternehmenswert = Cashflow letzte Planperiode * (1+Wachstumsrate) / (Kapitalkostensatz – Wachstumsrate)
Unternehmenswertberechnung ohne ewige Rente
Der Unternehmenswert mit der DCV lässt sich mit einer vereinfachten Variante auch ohne ewige Rente und ohne Wachstumsraten berechnen. Der Wert liegt dann regelmäßig niedriger als bei der Berechnung mit ewiger Rente. Das liegt in erster Linie daran, dass zwar die abgezinsten Ergebnisse der einzelnen Planjahre addiert werden, es aber keine ewige Rente bzw. Wachstumsraten gibt. Daher wird in der Praxis meist die Berechnungsmethode mit ewiger Rente verwendet. Für das letzte Planjahr wird lediglich ein Multiplikator für den betreffenden Wert nach folgender Formel berechnet:
Multiplikator = 1 / (Kapitalkostensatz * (1+Kapitalkostensatz) Anzahl (Rechen-)Perioden)
Zu diesem Wert werden noch die abgezinsten Werte aller Vorjahre addiert. Im Beispiel ergibt sich so ein rechnerischer Unternehmenswert von knapp 2,05 Mio. EUR; etwa 0,1 Mio. EUR weniger als der Wert mit ewiger Rente (s. Abb. 3). Auch hier müssten ggf. noch Korrekturen für den Marktwert der Anlagegüter oder von Verbindlichkeiten vorgenommen werden.
Abb. 3: Unternehmenswertberechnung ohne ewige Rente
In Kaufpreisverhandlungen geben sich die Beteiligten meist besondereMühe, die Werte für die ersten Planjahre möglichst genau zu berechnen, auch weil man hier die Parameter und Veränderungen gegenüber der aktuellen Lage noch vergleichsweise realistisch abschätzen kann. Die Ergebnisse der ersten Planjahre haben aber nur wenig Einfluss auf den Unternehmenswert. Weitaus b...