Rz. 514
Die Komplementär-GmbH unterliegt mit ihrem Gewinnanteil, der in der Regel die Haftungsvergütung und eventuell Sonderbetriebseinnahmen umfasst, wie bei eigenen Gewinnen der definitiven Körperschaftsteuerbelastung von 15 % zzgl. 5,5 % Solidaritätszuschlag.[1]
Bei Ausschüttung dieser Gewinnanteile durch die Komplementär-GmbH an ihre Gesellschafter ergeben sich dazu die unter Rn. 456 dargestellten Folgerungen.
Dieser Inhalt ist unter anderem im Haufe Finance Office Premium enthalten. Sie wollen mehr?
Jetzt kostenlos 4 Wochen testen