Der Vollständigkeit halber soll auch noch eine weitere denkbare Besonderheit kurz erwähnt werden. Im Einzelfall können GmbH-Anteile ggf. einem gewerblichen Wertpapier- bzw. Anteilshandel zuzurechnen sein. Es wird aber darauf hingewiesen, dass die Hürden für einen gewerblichen Wertpapierhandel recht hoch liegen; selbst relativ häufige Kauf- und Verkaufstransaktionen erfüllen diese Voraussetzungen in aller Regel nicht. Es müsste schon ein Auftreten analog einer Handelsbank oder zumindest eines sog. Day-Traders gegeben sein.

Ist ein solcher Handelsbetrieb zu bejahen, gelten die nachfolgenden Ausführungen für die Veräußerung eines in einem Betriebsvermögen gehaltenen GmbH-Anteils.

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