Praxis-Wegweiser: Das richtige Konto | ||||
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Kontenbezeichnung | SKR 03 | SKR 04 | Eigener Kontenplan | Bilanz/GuV |
Agenturwarenabrechnung/Forderungen | 1521 | 1375 | Sonstige Vermögensgegenstände | |
Agenturwarenabrechnung/Verbindlichkeiten | 1731 | 3600 | Sonstige Verbindlichkeiten |
So kontieren Sie richtig!
Bei Lieferung und Rechnungsstellung der Kommissionsware werden die Konten "Agenturwaren/Forderungen" 1521 (SKR 03) bzw. 1375 (SKR 04) und "Agenturwaren/Verbindlichkeiten" 1731 (SKR 03) bzw. 3600 (SKR 04) bebucht.
Buchungssatz:
Agenturwaren/Forderungen |
an Agenturwaren Verbindlichkeiten |
Der Kommissionär schuldet die anfallende Umsatzsteuer. Er verkauft nämlich im eigenen Namen.
Buchungssatz:
Abziehbare Vorsteuer |
an Umsatzsteuer |
Die Buchung der eingehenden Geldbeträge erfolgt auf das betreffende Geldkonto, zum Beispiel auf das Konto "Kasse" 1000 (SKR 03) bzw. 1600 (SKR 04).
Buchungssatz:
Kasse |
an Agenturwarenabrechnung/Forderungen |
Den Erhalt der Provision bucht der Verkaufskommissionär ebenfalls auf das betreffende Geldkonto, zum Beispiel "Kasse" 1000 (SKR 03) bzw. 1600 (SKR 04).
Buchungssatz:
Kasse |
an Provisionserlöse |
an Umsatzsteuer |
Bei Überweisung des Verkaufserlöses nach Abzug der Provision werden die Konten "Agenturwaren/Verbindlichkeiten" 1731 (SKR 03) bzw. 3600 (SKR 04) und das jeweilige Geldkonto angesprochen.
Buchungssatz:
Agenturwaren/Verbindlichkeiten |
an Kasse/Bank |
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