[1]

Art. 383k risikogewichteten Positionsbeträge für das Zinsrisiko

 

(1) Bei den in Artikel 383c Absatz 2 genannten Währungen gelten für die einzelnen Unterklassen in Artikel 383k Tabelle 1 die folgenden risikogewichteten Positionsbeträge für Delta-Sensitivitäten gegenüber risikofreien Zinssätzen:

Unterklasse Laufzeit Risikogewicht
1 1 Jahr 1,11 %
2 2 Jahre 0,93 %
3 5 Jahre 0,74 %
4 10 Jahre 0,74 %
5 30 Jahre 0,74 %
 

(2) Bei anderen als den in Artikel 383c Absatz 2 genannten Währungen beträgt das Risikogewicht für Delta-Sensitivitäten gegenüber risikofreien Zinssätzen 1,58 %.

 

(3) Für das Inflationsrisiko in einer der in Artikel 383c Absatz 2 genannten Währungen beträgt das Risikogewicht der Delta-Sensitivität gegenüber dem Inflationsrisiko 1,11 %.

 

(4) Für das Inflationsrisiko in einer anderen als den in Artikel 383c Absatz 2 genannten Währungen beträgt das Risikogewicht der Delta-Sensitivität gegenüber dem Inflationsrisiko 1,58 %.

 

(5) Die auf Sensitivitäten gegenüber Vega-Risikofaktoren des Zinsrisikos und Vega-Risikofaktoren des Inflationsrisikos für alle Währungen angewandten risikogewichteten Positionsbeträge betragen 100 %.

[1] Art. 383k eingefügt durch Verordnung (EU) 2024/1623. Anzuwenden ab 01.01.2025.

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