Die der ESMA oder Bediensteten der ESMA oder sonstigen von ihr bevollmächtigten Personen nach den Artikeln 25f bis 25h übertragenen Befugnisse dürfen nicht genutzt werden, um die Offenlegung von Informationen oder Unterlagen zu verlangen, die einem Rechtsprivileg unterliegen.

[1] Art. 25e eingefügt durch Verordnung (EU) 2019/2099. Anzuwenden ab 01.01.2020.

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