§ 1 Beitragssätze in der Rentenversicherung

Der Beitragssatz für das Jahr 2018 beträgt in der allgemeinen Rentenversicherung 18,6 Prozent und in der knappschaftlichen Rentenversicherung 24,7 Prozent.

§ 2 Inkrafttreten

Diese Verordnung tritt am 1. Januar 2018 in Kraft.

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