§ 1 Beitragssätze in der Rentenversicherung
Der Beitragssatz für das Jahr 2018 beträgt in der allgemeinen Rentenversicherung 18,6 Prozent und in der knappschaftlichen Rentenversicherung 24,7 Prozent.
§ 2 Inkrafttreten
Diese Verordnung tritt am 1. Januar 2018 in Kraft.
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