Für Erzeugnisse, die im Betrieb erst nach einer Ver- oder Bearbeitung von Roh-, Hilfs- oder Betriebsstoffen hergestellt werden, ist die Anwendung der Lifo-Methode zulässig. Das sind z. B. Erzeugnisse, die durch Verbindung, Trennung, Teilung, Ver- oder Entmischung oder Verformung entstanden sind. In die Ermittlung ihrer individuellen Anschaffungs- oder Herstellungskosten fließen weitere Kosten aus dem Fertigungsprozess mit ein. Der mögliche Einsatz eines elektronischen Warenwirtschaftssystems im Betrieb ist in diesen Fällen für die Anwendung der Lifo-Methode unschädlich. Gleiches gilt im Fall der Codierung der Ausgangs-, Zwischen- oder Endprodukte des Betriebs.[1]
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