Verhandelt
zu ... am ...2022
Vor dem unterzeichnenden Notar
...
erschien heute:
Frau/Herr...,
geboren am ... in ...
wohnhaft ...
Die Erschienene wies sich zur Gewissheit des Notars durch Vorlage ihres Ausweispapieres mit Lichtbild aus, von welchem mit Zustimmung der Erschienenen eine Ablichtung zu den Generalakten (Personalausweise) genommen wurde. Sie hat die deutsche Staatsangehörigkeit.
Die Frage des Notars nach einer Vorbefassung im Sinne von § 3 Abs. 1 Nr. 7 BeurkG wurde von der Beteiligten verneint.
Der Notar überzeugte sich im ausführlichen Gespräch von der vollen Geschäftsfähigkeit der Erschienenen.
Sodann erklärte die Erschienene nachfolgende
Vorsorgevollmacht mit Patienten- und Betreuungsverfügung
mündlich zu Protokoll:
I. Vorbemerkungen
Die in dieser Urkunde erteilte Vollmacht soll vermeiden, dass für mich Betreuung angeordnet wird. Sie geht der Anordnung einer Betreuung vor.
Die Vollmacht bleibt auch gültig, wenn ich geschäftsunfähig werden sollte. Sie soll durch meinen Tod nicht erlöschen.
Der Bevollmächtigte unterliegt nicht den gesetzlichen Beschränkungen eines Betreuers. Sollte trotz oder neben der hier erteilten Vollmacht Betreuung angeordnet werden, so wünsche ich, dass der Bevollmächtigte auch zu meinem Betreuer bestellt wird.
Die hier erteilte Vollmacht soll nur dann verwendet werden, wenn ich aufgrund einer körperlichen oder psychischen Krankheit oder Behinderung oder aufgrund meines Alters nicht mehr in der Lage bin, für mich selbst zu sorgen. Dies ist eine Anweisung an den Bevollmächtigten. Handelt der Bevollmächtigte entgegen der Anweisung, ist sein Handeln Dritten gegenüber dennoch wirksam; mir gegenüber ist es pflichtwidrig. Im Außenverhältnis ist die Vollmacht also unbeschränkt.
Der Notar hat ausdrücklich auf die weit reichenden Befugnisse dieser Generalvollmacht und die Gefahren des Missbrauchs hingewiesen. Die Erschienene erklärte, dass sie ein besonderes Vertrauensverhältnis mit dem Bevollmächtigten verbindet.
Die Vollmacht wird nur wirksam, wenn und soweit der Bevollmächtigte auch unmittelbar im Besitz einer auf ihn lautenden Ausfertigung der Vollmacht ist.
II. Vollmacht in vermögensrechtlichen Angelegenheiten
Hiermit erteilt die Erschienene ihrem Ehemann,
Herrn...,
geboren am ...,
wohnhaft ...,
- nachfolgend "Bevollmächtigte" genannt -
Vollmacht, sie in allen vermögensrechtlichen Angelegenheiten in jeder rechtlich zulässigen Weise gerichtlich und außergerichtlich zu vertreten.
Der Bevollmächtigte ist befugt, mit sich selbst im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen.
Der Bevollmächtigte ist auch berechtigt, Untervollmacht zu erteilen.
Der Bevollmächtigte ist ausdrücklich befugt, Schenkungen (auch an sich selbst) vorzunehmen.
Klargestellt wird weiter, dass die Vollmacht im vermögensrechtlichen Bereich insbesondere die Berechtigung umfasst:
- alle Rechtshandlungen und Rechtsgeschäfte im Namen des Vollmachtgebers vorzunehmen,
- über Vermögensgegenstände jeder Art zu verfügen,
- Erklärungen aller Art abzugeben und entgegenzunehmen sowie Anträge zu stellen, abzuändern und entgegenzunehmen,
- Zahlungen und Wertgegenstände anzunehmen,
- Mietverhältnisse (auch über Wohnraum) zu kündigen,
- Verbindlichkeiten einzugehen und mich persönlich der Zwangsvollstreckung in mein gesamtes Vermögen zu unterwerfen,
- geschäftsähnliche Handlungen, wie z. B. Mahnungen, Fristsetzungen, Anträge und Mitteilungen vorzunehmen,
- über Bankkonten und Depots sowie sonstiges Geldvermögen aller Art zu verfügen sowie Bankkonten und Depots zu eröffnen und aufzulösen,
- mich gegenüber Banken, Behörden, Notaren und sonstigen öffentlichen Stellen sowie juristischen oder natürlichen Personen umfassend zu vertreten,
- Grundbesitz zu veräußern und zu erwerben, Grundpfandrechte und sonstige Rechte für beliebige Gläubiger zu bestellen, die dingliche Zwangsvollstreckungsunterwerfung nach § 800 ZPO zu erklären sowie die Löschung von dinglichen Rechten im Grundbuch zu bewilligen und zu beantragen sowie Immobilien zu verwalten und die dafür erforderlichen Willenserklärungen abzugeben und entgegenzunehmen,
- mich gegenüber Gerichten zu vertreten sowie Prozesshandlungen aller Art vorzunehmen.
Die vorstehende Aufzählung ist nur beispielhaft und nicht abschließend.
III. Vollmacht in nicht vermögensrechtlichen Angelegenheiten
Der Bevollmächtigte wird weiterhin bevollmächtigt, mich in allen persönlichen Angelegenheiten und sonstigen nichtvermögensrechtlichen Angelegenheiten, soweit dies rechtlich zulässig ist, zu vertreten.
Der Bevollmächtigte darf mich – ohne dass dies eine abschließende Aufzählung ist - insbesondere in folgenden Bereichen vertreten:
Erklärungen in Gesundheitsangelegenheiten:
Die Vollmacht bezieht sich auf alle Angelegenheiten der Gesundheitssorge, einschließlich der ambulanten und stationären Pflege. Der Bevollmächtigte darf die Einwilligung in jegliche Maßnahmen zur Untersuchung des Gesundheitszustandes, in Heilbehandlungen und ärztliche Eingriffe erteilen, verweigern oder widerrufen. Das gilt...