Insbesondere Kleinbetragsrechnungen bzw. Quittungen (z. B. Kassenstreifen) werden bzw. wurden oft auf (Thermo-)Papier gedruckt, das im Allgemeinen sehr schnell verblasst. Unternehmer sind jedoch verpflichtet, Rechnungen 10 Jahre lang aufzubewahren und über den gesamten Zeitraum lesbar zu halten. Es empfiehlt sich daher nach wie vor ganz grundsätzlich solche Belege zu kopieren, um den Vorsteuerabzug nicht zu gefährden.
Rechnungen auf Thermopapier müssen kopiert werden
Die Finanzverwaltung besteht sogar ausdrücklich auf den Kopiervorgang.[1] Es ist dann aber nicht mehr erforderlich, auch noch die ursprüngliche, auf Thermopapier ausgedruckte Rechnung aufzubewahren.
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