IAS 1.10 und IAS 1.111 verlangen von allen Unternehmen die Aufstellung einer Kapitalflussrechnung. Der Bilanzadressat soll die Fähigkeit des Unternehmens beurteilen können, Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente zu erwirtschaften. Während § 297 Abs. 1 HGB die Aufstellung einer Kapitalflussrechnung nur für den Konzernabschluss fordert, gelten die IFRS-Vorschriften ebenso für den Einzelabschluss.
Der Aufbau der Kapitalflussrechnung ist im Einzelnen in IAS 7 erläutert. Gegenüber dem Deutschen Rechnungslegungsstandard Nr. 22 (DRS 22) besteht in Inhalt und Aufbau der Kapitalflussrechnung weitgehende Übereinstimmung. Die Kapitalflussrechnung ist nach der Entstehung der Geldflüsse in drei Bereiche gegliedert:
- Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit,
- Cashflow aus Investitionstätigkeit (Anschaffung und Veräußerung von Anlagevermögen),
- Cashflow aus Finanzierungstätigkeit (Darlehensaufnahmen und -tilgungen, Kapitaleinlagen und Dividenden).
Aus der Summe der drei Bereiche ergibt sich der Netto-Cashflow, d. h. die Veränderung des Bestands an Zahlungsmitteln (Zahlungsmittel- oder Finanzmittelfonds).
Da das Rechnungswesen sich auf Erträge und Aufwendungen konzentriert und somit unmittelbar keine Aufzeichnungen über die sachliche und zeitliche Abgrenzung von Einzahlungen und Auszahlungen liefert, wird der Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit (operativer Cashflow) überwiegend nach der indirekten Methode ermittelt. Ausgangspunkt ist der Jahresüberschuss (oder eine Vor-Steuer-Größe). Die Ausgangsgröße wird um nicht zahlungswirksame Aufwendungen und Erträge, insbesondere Abschreibungen sowie Veränderungen des working capital, korrigiert. Abb. 1 zeigt, aus welchen Quellen sich die Teilbereiche der Cashflow-Rechnung im Wesentlichen speisen.
Abb. 1: Kapitalflussrechnung
Wie Zahlungsmittel werden in der Cashflow-Rechnung Zahlungsmitteläquivalente behandelt. Als solche gelten nur unwesentlichen Wertschwankungsrisiken unterliegende Finanzinvestitionen mit einer Restlaufzeit von in der Regel nicht mehr als drei Monaten (IAS 7.7). Dem Zahlungsmittelbereich zugeordnet werden können als Negativposten ebenfalls Kontokorrentverbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten (IAS 7.8).
Im operativen Bereich der Cashflow-Rechnung gesondert anzugeben sind Ertragsteuern und Zinsen. Zinsen können gemäß IAS 7.33 alternativ auch im Finanzierungs- bzw. Investitionsbereich zugeordnet werden. Nach ED 2019/7 sollen Zinsen zukünftig nicht mehr im operativen Bereich ausgewiesen werden dürfen.
Die gewählte Methode für die Bestimmung des Zahlungsmittelfonds ist anzugeben. Soweit sich die Zusammensetzung nicht unmittelbar aus der Bilanz ergibt, ist eine Überleitungsrechnung zu den Bilanzposten vorzunehmen.
Beispiele für den Aufbau einer Cashflow-Rechnung sind im Anhang zu IAS 7 angeführt. Nachfolgend ein vereinfachter Fall:
Beispiel
Die Cash AG erzielt einen Gewinn vor Steuern von 3.000 TEUR. Darin enthalten sind:
- Abschreibungen von 420 TEUR,
- Finanzerträge von 300 TEUR (davon vereinnahmt: 250 TEUR),
- Zinsaufwand von 500 TEUR (Zinszahlung 350 TEUR + 150 TEUR aus Aufzinsung Zero-Bond).
- Die Vorräte wurden um 1.100 TEUR erhöht, Forderungen aus Lieferungen und Leistungen inkl. sonstige Forderungen und Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sind unverändert.
- Der Steueraufwand beträgt 1.500 TEUR, die Steuerzahlungen 1.800 TEUR.
- Aus einer Kapitalerhöhung wurden 80 TEUR vereinnahmt und an Dividenden 30 TEUR gezahlt. Darlehen wurden mit 50 TEUR getilgt, neue Darlehen nicht aufgenommen.
- In die Sachanlagen wurden 1.000 TEUR investiert, davon 550 TEUR per Leasing. Alte Anlagen mit einem Buchwert von 30 TEUR wurden für 50 TEUR veräußert.
- Der Vortrag an Zahlungsmitteln beträgt 180 TEUR.
Periodengewinn vor Steuern (1) |
3.000 |
Abschreibungen (2) |
420 |
Gewinn aus Abgang Anlagevermögen (8) |
–20 |
Finanzerträge (3) |
–300 |
Zinsaufwendungen (4) |
500 |
Betriebsergebnis vor Änderung Nettoumlaufvermögen |
3.600 |
Erhöhung Vorräte (5) |
–1.100 |
Cashflow aus betrieblicher Tätigkeit |
2.500 |
Vereinnahmte Zinsen und Dividenden (3) |
250 |
Gezahlte Zinsen (4) |
–350 |
Gezahlte Ertragsteuern (6) |
1.800 |
I) Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit |
600 |
Erwerb von Sachanlagen (8) |
–450 |
Verkaufserlöse Sachanlagen (8) |
50 |
II) Cashflow aus Investitionstätigkeit |
–400 |
Erlöse aus Kapitalerhöhung (7) |
80 |
Tilgung Darlehen (7) |
–50 |
Gezahlte Dividende (7) |
–30 |
III) Cashflow aus Finanzierungstätigkeit |
0 |
Nettozunahme Zahlungsmittel (Summe I + II + III) |
200 |
Zahlungsmittel 1.1. (9) |
180 |
Zahlungsmittel 31.12. |
380 |