Dipl.-Kffr. Andrea Kämmler-Burrak
Soll die Integration von Nachhaltigkeit gelingen, ist es unerlässlich einen guten Überblick und Kenntnis zu bestehenden Rechtsvorschriften, Standard, Rahmenvorschriften und Bewertungsmethoden zu haben. Müssen doch die Nachhaltigkeitsziele und -fortschritte für alle Beteiligten "verständlich" und "greifbar" sein.
Dies fällt im Kontext der Nachhaltigkeit vor dem Hintergrund der Vielzahl der Rahmenwerke, Ansätze und Empfehlungen und deren Dynamik besonders schwer.
Seit 1992 hat sich die Zahl der Anforderungen an die Unternehmensberichterstattung in Bezug auf ESG-Themen verzehnfacht. "Reporting Exchange", die umfassendste Plattform für Nachhaltigkeitsberichterstattung, führt derzeit
- 2.225 Berichtsleitfäden ("reporting provisions"),
- 1.424 Indikatoren,
- 1.172 Organisationen und
- 652 Ratings, Rankings und Indexe
auf. Stellt man einen Vergleich mit der finanziellen Berichterstattung an – mit den zwei dominanten globalen Rahmenwerken IFRS und US GAAP – wird klar, welche Herausforderung sich Unternehmen hier gegenübersehen.
Große Unternehmen berichten aktuell typischerweise in Übereinstimmung mit mehreren Nachhaltigkeitsstandards, was zu Doppelspurigkeit und erhöhten Ressourcenaufwänden führt. Eine Konsolidierung ist unumgänglich und zum Glück bereits im Gange. Regierungen und Standardsetter haben die Nachfrage nach einer einheitlichen Regulatorik erkannt und arbeiten an einer Vereinheitlichung – sowohl auf europäischer als auch auf globaler Ebene.
Für Europäische Unternehmen werden künftig insbesondere die Nachhaltigkeitsberichterstattung nach CSRD inkl. EU-Taxonomie im Vordergrund stehen und die damit verbundenen neuen ESRS im Fokus stehen (s. Kapitel 1 und 2). Für eine Vielzahl von Unternehmen wird künftig damit auch eine parallele Anwendung weiterer Standards wie z. B. GRI und SASB an Bedeutung verlieren.
Im nachfolgenden eine kurze Auflistung wesentlicher Standards und Rahmenwerke, welche bisher im Buch noch nicht erläutert wurden:
ESRS
Die ESRS definieren die Inhalte im Rahmen der Berichtspflicht nach der CSRD. Die ESRS Satz 1 wurden am 24.11.2022 als finale Entwürfe der Kommission übergeben, werden im Juni 2023 als delegierte Verordnungen wirksam und somit verpflichtend innerhalb der EU zu beachten sein. Die ESRS enthalten in den vorgelegten 12 Standards insgesamt 84 Offenlegungspflichten, mit über 1000 qualitativen und quantitativen Datenpunkten.
International Financial Reporting Standards Sustainability Disclosure Standards (IFRS SDS)
Im März 2022 veröffentlicht, zielen die IFRS SDS auf die Erstellung eines globalen und universellen Nachhaltigkeitsberichtsstandards ab. Wie die IFRS Accounting Standards die finanzielle Berichterstattung in der Vergangenheit harmonisiert haben, sollen nun die IFRS SDS die fragmentierten nichtfinanziellen Berichterstattungsstandards zusammenbringen. Derzeit bestehen die IFRS SDS aus zwei Entwürfen mit insgesamt 97 Offenlegungspflichten: den allgemeinen Anforderungen für die Offenlegung von nachhaltigkeitsbezogenen Finanzinformationen und den klimabezogenen Offenlegungen.
Sustainability Accounting Standards Board (SASB)
Lanciert im Jahr 2018, ist SASB neben GRI zu einem führenden Rahmenwerk für Nachhaltigkeitsberichterstattung aufgestiegen. Besonders hervorzuheben sind die bei SASB sehr umfangreichen industrie-spezifischen Offenlegungsvorschriften: für 77 verschiedene Industrien werden durchschnittlich sechs freiwillige Offenlegungsvorschriften aufgeführt.
International Integrated Reporting (IIR)
Herausgebracht im Jahr 2013, bietet IRR einen freiwilligen allgemeinen Berichterstattungsrahmen, der Kapitalgebern aufzeigt, wie ein Unternehmen Wert schafft, erhält oder erodiert. Das Besondere an IRR ist, dass keine spezifischen Leistungsindikatoren, Messmethoden oder die Offenlegung einzelner Sachverhalte vorgeschrieben werden. Stattdessen wird gefordert, die Berichterstattung um sieben Prinzipien und acht breit gehaltene inhaltliche Elemente aufzubauen. Da IRR seit August 2022 Teil der IFRS Foundation ist, ist zu erwarten, dass IRR in den aktuelleren IFRS SDS aufgehen wird.
Science Based Targets initiative (SBTi)
2015 etabliert, fokussiert SBTi darauf, Unternehmen bei der Erreichung der Klimaziele zu helfen. 2021 entwickelte SBTi den ersten Net-Zero Standard der Welt. SBTi zeichnet sich dadurch aus, dass Unternehmen anhand eines Kriterienkatalogs mehr oder minder selbstständig Klimaziele setzen. Diese werden bei der SBTi eingereicht, den Stakeholdern kommuniziert und regelmäßig verfolgt. 2021 verdoppelte sich die Zahl der Firmen, die Klimaziele oder Klimaverpflichtungen setzten.
Task Force on Climate-related Financial Disclosures (TCFD)
2017 veröffentlicht, konzentrieren sich die Empfehlungen der TCFD auf die finanziellen Risiken, die sich aus dem Klimawandel ergeben. Anders als beispielsweise GRI, überlässt die TCFD offenlegenden Unternehmen beträchtlichen Spielraum und beschränkt sich auf elf Offenbarungsempfehlungen, die über die vier Themenfelder "Governance", "Strategie", "Risikomanagement" und "...