Aufwendungen von Lehrern für eine Klassenfahrt, auch ins Ausland, sind Werbungskosten[1]; kein Werbungskostenabzug, wenn sich eine Vorbereitungsreise nicht von einer regulären, allein touristisch geprägten Reise unterscheidet und konkrete Auswirkungen auf die spätere Klassenfahrt nicht erkennbar sind.[2]

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