Da das Recht an das Leben gebunden ist, erfolgt für natürliche Personen die Ermittlung des Werts des Rechts mit Hilfe von Leibrentenbarwertfaktoren.

Dabei sind die zum Wertermittlungsstichtag jeweils aktuellen Versicherungsbarwerte (Leibrentenbarwertfaktoren) des Statistischen Bundesamtes zu Grunde zu legen[1]. Bei mehreren Berechtigten ist der Leibrentenbarwertfaktor für verbundene Leben zu ermitteln[2].

Die Höhe des der Leibrentenberechnung zu Grunde zu legenden Zinssatzes ist entsprechend der Nutzung des Objekts durch den Berechtigten zu bestimmen.

Es ist zu beachten, dass die vom Statistischen Bundesamt herausgegebenen Leibrentenbarwertfaktoren die Lebenserwartung einschließlich der jeweiligen Überlebenswahrscheinlichkeit berücksichtigen. Ein gesonderter Ansatz der Wahrscheinlichkeit, dass der Berechtigte seine statistisch ermittelte Lebenserwartung überschreitet, ist daher nicht vorzunehmen.

Soweit für den Wertermittlungsstichtag keine aktuellen Leibrentenbarwertfaktoren vorliegen, sind die letzten zuvor herausgegeben Faktoren zu Grunde zu legen und entsprechend anzupassen.

Die persönlichen Lebensumstände von begünstigten Personen wie auch ein zwischen Wertermittlungsstichtag und dem Zeitpunkt der Gutachtenerstellung erfolgtes Ableben bleiben jedoch nach dem vorgenannten statistischen Material – bis auf Alter, Geschlecht – unberücksichtigt.

Ist der Berechtigte eine juristische Person, ist von einem angemessenen Zeitrentenbarwertfaktor auszugehen.

[1] Aktuelle Leibrentenbarwertfaktoren werden unter dem Titel "Kommutationszahlen und Versicherungsbarwerte für Leibrenten 200…/ 200…(Tabellen zur jährlich und monatlich vorschüssigen Zahlungsweise)" als Versicherungsbarwerte (äx) vom Statistischen Bundesamt zu den jeweils aktuell erscheinenden Sterbetafeln herausgegeben. .
[2] Leibrentenbarwertfaktor für verbundene Leben: B = R x ä´x, x-y wobei ä´x, x-y = äx + äy – äx, x-y.

Dieser Inhalt ist unter anderem im Haufe Finance Office Premium enthalten. Sie wollen mehr?


Meistgelesene beiträge